Die eIDAS-Verordnung und ihre Bedeutung für die eID-Funktion

Typ: Artikel

Die eIDAS-Verordnung enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen "Elektronische Identifizierung" und "Elektronische Vertrauensdienste".

Am 17.09.2014 trat die "Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG", kurz eIDAS-Verordnung, in Kraft.

Die eIDAS-Verordnung enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen "Elektronische Identifizierung" und "Elektronische Vertrauensdienste". Mit der Verordnung werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung nationaler elektronischer Identifizierungsmittel - und damit auch für den Einsatz des deutschen Online-Ausweises - und Vertrauensdienste geschaffen.

Auf dem Personalausweisportal erhalten Sie Informationen über die elektronische Identifizierung gemäß eIDAS-Verordnung. Für die elektronischen Vertrauensdienste ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zuständig.

Den Rechtstext und die verschiedenen Durchführungsrechtsakte der Verordnung für den Bereich "Elektronische Identifizierung" finden Sie hier.

Anwendungsbereich der Verordnung

Als EU-Verordnung ist die eIDAS-Verordnung unmittelbar geltendes Recht in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie im Europäischen Wirtschaftsraum.

Die Verordnung gilt für die gesamte öffentliche Verwaltung.

Die EU-Verordnung sieht vor, dass die grenzüberschreitende Identifizierung auf Basis der gegenseitigen Anerkennung der nationalen elektronischen Identifizierungsmittel der Mitgliedstaaten erfolgt.

In einem ersten Schritt können die Mitgliedstaaten ihre elektronischen Identifizierungsmittel auf freiwilliger Basis bei der EU-Kommission notifizieren.

Anschließend müssen alle notifizierten elektronischen Identifizierungsmittel von anderen Mitgliedstaaten verbindlich anerkannt werden.

Einen stets aktuellen Überblick über die pränotifizierten und notifizierten eID-Systeme in der EU finden Sie hier.

Deutsche eID-Funktion entspricht höchstem Vertrauensniveau

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Notifizierung des elektronischen Identitätsnachweises des deutschen Personalausweises und elektronischen Aufenthaltstitels als erster EU-Mitgliedstaat erfolgreich abgeschlossen.

Die Notifizierung wurde am 26. September 2017 im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlicht und erfolgte nach Begutachtung durch technische Experten nahezu aller Mitgliedstaaten auf dem höchstmöglichen Vertrauensniveau „hoch“.

Durch die Notifizierung sind alle EU-Mitgliedstaaten seit 29. September 2018 verpflichtet, ihre eigenen Verwaltungsverfahren für die deutsche Online-Ausweisfunktion zu öffnen, wenn sie eine elektronische Identifizierung auf „substanziellem“ oder „hohem“ Vertrauensniveau benötigen.

Mit ihrem Online-Ausweis können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger dadurch künftig zum Beispiel auf digitalem Weg im EU-Ausland an Hochschulen einschreiben, ihr Gewerbe anmelden, Steuererklärungen abgeben oder KfZ-Zulassungen beantragen.

Die Veröffentlichung der Notifizierung auf Seite 3 im Amtsblatt der Europäischen Union finden Sie hier.

Behörden finden Informationen zum Umsetzungs- und Handlungsbedarf gemäß eIDAS-Verordnung hier.

Die technischen Notifizierungsunterlagen hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hier veröffentlicht.

Kontakt

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Referat DV I 5