Erklärung zur Barrierefreiheit

Typ: Artikel

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Das Bundesministerium des Innern und Heimat wird seine Webseite www.personalausweisportal.de so weit wie möglich barrierefrei gestalten und in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Im Rahmen eines internen Tests wurde jedoch festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Das BMI arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Website weiter zu verbessern.

Nach Abschluss der Anpassungen wird die Webseite einem WCAG-Test unterzogen. Sobald die Testergebnisse vorliegen, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht werden.

Teilbereiche, die z.B. nicht barrierefrei sind:

  • Grafische Bedienelemente und informationstragende grafische Elemente halten nicht immer den Mindestkontrast ein und können daher teilweise schwer wahrnehmbar sein. Dies betrifft hauptsächlich extern eingebunden grafische Elemente wie das Twitter-Icon und den Youtube-Player.

  • Anderssprachige Abschnitte und Wörter sind nicht immer technisch als solche gekennzeichnet, was zu unverständlicher Aussprache in Vorlese-Software führen kann.

  • Die Syntax enthält ein paar formelle Fehler, die die Zugänglichkeit jedoch nicht einschränken sollten.

  • Einige Bedienelemente verfügen nicht über die notwendigen Rollen, Namen, Statusangaben und dazugehörige Steuerungskonzepte, was die Bedienung dieser Elemente einschränkt.

  • Videoinhalte benötigen geeignete, vollständige Untertitel und teilweise Audiodeskriptionen, um ihre Informationen alternativ zugänglich bereitzustellen.

  • Gebärdenvideos sollten unter Angabe der Abspieldauer und Dateigröße herunterladbar sein.

  • Eingebundene Youtube-Videos entsprechend nicht gänzlich den Barrierefreiheitsanforderungen.

  • Alternativtexte von Grafiken ersetzen die Bilder nicht immer gleichwertig. In einigen Fällen dienen die Bilder nur der Dekoration.

  • Einige herunterladbare Dokumente sind ggf. nicht barrierefrei.

  • In Einzelfällen werden in der Navigation bedingte Trennzeichen zur Silbentrennung genutzt, welche leider noch mangelhaft von einigen assistiven Technologien verarbeitet werden. Aufgrund der in diesem Auftritt genutzten Begriffe ist eine alternative, technische Lösung jedoch nicht praktikabel. Bitte wenden Sie sich bei Problemen an die Hersteller Ihrer Hilfssoftware.

  • Konzeptionell bietet die Vorlese- und Texthervorhebung-Software ReadSpeaker in einigen wenigen Situationen Vorteile für z. B. Analphabeten, sofern keine alternativen Technologien vorhanden sind. Für alle anderen Nutzerinnen und Nutzer erhöht der ReadSpeaker die Komplexität der Bedienoberfläche und führt zu weiteren Barrieren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.10.2020 erstellt und am 12.10.2021 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen weitere Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen.

Kontakt

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.