PIN-Brief
Artikel
Der PIN-Brief enthält für Sie wichtige Informationen über Ihren Personalausweis mit Online-Ausweis – bewahren Sie diesen Brief immer gut auf.
Mit der Beantragung Ihres Personalausweises erhalten Sie einen PIN-Brief von Ihrer Behörde. Der PIN-Brief enthält für Sie wichtige Informationen über die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) Ihres Personalausweises.
Bewahren Sie diesen Brief immer gut auf.
In dem Brief sind zwei Informationen mit Sichtschutzfolien (sogenannte Rubbelfelder) abgedeckt:
• Ihre Einmal-PIN, fünfstellig (sogenannte Transport-PIN),
• Ihre Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade, zehnstellig (PUK)
Diese Informationen dürfen nur Ihnen bekannt sein.
Von der Einmal-PIN zur eigenen PIN
Ihren Online-Ausweis können Sie nutzen, sobald Sie Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN gesetzt haben.
Setzen Sie die sechsstellige PIN nicht, ist der Online-Ausweis nicht einsatzbereit.
Sie können eine selbstgewählte, sechsstellige PIN zu einem beliebigen Zeitpunkt Ihrer Wahl kostenfrei setzen. Die fünfstellige Einmal-PIN benötigen Sie zum Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN:
- in einer Software für den Online-Ausweis, z.B. der AusweisApp oder
- an einem Bürgerterminal.
Sie können Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN auch bei Abholung Ihres Personalausweises oder jederzeit später in Ihrer Behörde gebührenfrei setzen. Die Einmal-PIN benötigen Sie hierfür nicht, diese ist anschließend nicht mehr gültig.
1. Einmal-PIN freirubbeln
Rubbeln Sie in Ihrem PIN-Brief das Feld mit der Überschrift „Einmal-PIN“ (je nach Alter des PIN-Briefs auch mit „Transport-PIN“ oder „PIN“ bezeichnet) vorsichtig frei.
Darunter befindet sich eine fünfstellige Zahlenfolge, die Einmal-PIN.
2. Herunterladen der Software
Für das Setzen Ihrer sechsstelligen, persönlichen PIN benötigen Sie eine geeignete Software, wie zum Beispiel die AusweisApp. Die AusweisApp können Sie im Google Play Store oder im App Store von Apple herunterladen.
Voraussetzung für die Nutzung der AusweisApp ist ein geeignetes, NFC-fähiges Smartphone, Tablet oder auch ein Kartenlesegerät mit PC/Laptop. Eine Übersicht mit kompatiblen Geräten finden Sie hier.
3. PIN ändern
Die Beschreibung der folgenden Schritte gilt für die AusweisApp, in einer anderen Software sind die Menüpunkte möglicherweise anders benannt.
- Wählen Sie in der installierten AusweisApp auf der Startseite den Punkt „PIN ändern“ aus.
- Klicken Sie auf den Menüpunkt „5-stellige Transport-PIN“.
- Folgen Sie den Anweisungen in der AusweisApp und legen Sie Ihren Ausweis direkt an die NFC-Schnittstelle Ihres Smartphones oder Tablets bzw. stecken Sie Ihre Ausweiskarte in das dafür vorgesehene Kartenlesegerät.
- Geben Sie die Einmal-PIN (sogenannte Transport-PIN) aus dem zuvor freigerubbelten Feld Ihres PIN-Briefs ein.
- Vergeben Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN durch zweimalige Eingabe in das dafür vorgesehene Feld.
- Die sechsstellige PIN wird anschließend auf dem Ausweis gespeichert.
Haben Sie Ihren Ausweis zwischenzeitlich vom Gerät entfernt, werden Sie erneut aufgefordert, diesen zur Prüfung der Einmal-PIN bzw. zum Setzen der sechsstelligen PIN am Gerät zu platzieren.
Hilfestellungen zum Finden der NFC-Schnittstellen an Ihrem Gerät gibt es hier.
Im PIN-Brief steht gegenwärtig noch die alte Bezeichnung "AusweisApp" sowie der Begriff Transport-PIN. An der Aktualisierung des PIN-Briefs wird bereits gearbeitet.
Je nach Alter des Ihnen vorliegenden PIN-Briefs finden Sie noch die alte Bezeichnung "AusweisApp2" für die AusweisApp sowie den Begriff „Transport-PIN“ oder „PIN“ für die Einmal-PIN.
Ihre selbstgewählte Geheimnummer (sechstellige PIN)
Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN darf nur Ihnen bekannt sein. Verwenden Sie keine leicht zu erratende Zahlenkombination, also weder "123456", noch Ihr Geburtsdatum oder andere Zahlen, die auf dem Ausweis zu lesen sind.
Ihre PIN können Sie jederzeit selbst mit Ihrem Smartphone oder am eigenen Computer ändern. Dazu benötigen Sie die geeignete Software, zum Beispiel die AusweisApp.
Ihre PIN können Sie außerdem an einem Bürgerterminal ändern.
In einer Pass- und Ausweisbehörde können Sie die PIN sowohl ändern, als auch neu setzen lassen, falls Sie Ihre PIN vergessen haben.
Nach zweimaliger falscher Eingabe Ihrer PIN müssen Sie einen dritten Versuch durch Eingabe der sechsstelligen Zugangsnummer (CAN) freischalten. Sie finden die CAN auf der Vorderseite Ihres Ausweises.
Nach der dritten falschen Eingabe wird der Online-Ausweis blockiert. Die Blockade können Sie mit der PUK aufheben. Die PUK kann nur zur erneuten Eingabe der korrekten PIN genutzt werden. Möchten Sie eine neue PIN setzen, informieren Sie sich bei Ihrem Bürgeramt über die Möglichkeiten.
Bitte beachten Sie: Für die Nutzung der Unterschriftsfunktion benötigen Sie eine eigene Signatur-PIN. Diese setzen Sie selbst, wenn Sie ein Signaturzertifikat auf Ihren Ausweis laden.
Ihre Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK)
Ihre Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK) benötigen Sie, wenn Sie Ihre PIN dreimal falsch eingegeben haben. Die PUK kann nur zur erneuten Eingabe der korrekten PIN genutzt werden. Möchten Sie eine neue PIN setzen, informieren Sie sich bei Ihrem Bürgeramt über die Möglichkeiten.
Sie können die PUK maximal zehn Mal verwenden. Danach muss eine neue PIN gesetzt werden. Das können Sie kostenlos in einer Pass- oder Ausweisbehörde erledigen.
Ihr Sperrkennwort
Sie benötigen Ihr zufällig erzeugtes Sperrkennwort, wenn Sie den Online-Ausweis sperren lassen möchten.
Ist der Online-Ausweis gesperrt, können Sie Verwaltungsleistungen nicht mehr online beantragen, sondern müssen einen Termin in der Behörde vereinbaren. Sie können Ihren Personalausweis aber wie gewohnt als Sichtausweis im täglichen Leben oder an elektronischen Grenzkontrollanlagen (so genannten Smart Borders oder eGates) nutzen.
Ging Ihr Ausweis verloren oder ist er gestohlen worden? Lesen Sie bitte hier, was jetzt sofort zu tun ist.
Hinweis für unter 16-Jährige
Den PIN-Brief erhalten Sie, wenn Sie zum Antragszeitpunkt mindestens 6 Jahre alt sind.
Haben Sie zum Antragszeitpunkt das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist der Online-Ausweis noch deaktiviert.
Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie den Online-Ausweis kostenfrei in Ihrer Personalausweisbehörde aktivieren. Sie setzen dort Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN und bekommen von der Behörde das Sperrkennwort für den Online-Ausweis mitgeteilt.