Gebühren und Gültigkeit

Typ: Artikel

Die Gebühren für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion hat der Gesetzgeber in der "Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" (PAuswGebV) festgelegt.

Ausstellung von Personalausweisen

Antragstellende Person ab 24 Jahren37 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Ausstellung von Ausweisen für BedürftigeGebührenreduzierung oder -befreiung möglich
Vorläufiger Personalausweis10 Euro (höchstens 3 Monate gültig)
Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzeszusätzlich 13,00 Euro
Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Auslandzusätzlich 30,00 Euro

Weitere Gebührenregelungen

Erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16.Lebensjahresgebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktiongebührenfrei seit 1. Januar 2021
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)gebührenfrei seit 1. Januar 2021
Ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug)gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfallgebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktiongebührenfrei seit 1. Januar 2021
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen SignaturzertifikatesFestlegung durch jeweiligen Anbieter

Gültigkeit des Dokuments

Personen ab 24 Jahren10 Jahre
Personen unter 24 Jahren6 Jahre
vorläufiger Personalausweishöchstens 3 Monate

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