Daten im Chip

Typ: Artikel

Der Personalausweis enthält einen berührungslos lesbaren Computer-Chip.

Auf dem Chip sind Ihr Lichtbild und die Daten, die Sie auch auf dem Ausweis sehen, gespeichert. Auch Ihre Fingerabdrücke werden gespeichert.

Welche Daten können mit der Online-Ausweisfunktion übermittelt werden?

Nach Ihrer Zustimmung durch PIN-Eingabe können folgende Daten übermittelt werden:

  • Familienname und Vornamen(n)
  • Geburtsdatum und -ort
  • Anschrift und Postleitzahl
  • wenn angegeben: Geburtsname
  • wenn angegeben: Ordens- bzw. Künstlername
  • wenn angegeben: Doktorgrad

Bei jeder Nutzung des Online-Ausweises wird geprüft, ob Ihr Personalausweis noch gültig ist und nicht gesperrt wurde. Dadurch ist er vor Missbrauch geschützt, falls Sie ihn verlieren sollten.

Ausschließlich für hoheitliche Zwecke

Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Bis Juli 2021 war die zusätzliche Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip freiwillig, für seit dem 2. August 2021 neu ausgestellte Personalausweise ist sie europaweit verpflichtend.

Diese Angaben dienen ausschließlich staatlichen Stellen zur sicheren Feststellung Ihrer Identität. Welche Behörden das sind, ist in § 17 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis festgelegt:

  • Polizeivollzugsbehörden
  • Zollverwaltung
  • Steuerfahndungsstellen der Länder
  • Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden

Wozu werden die biometrischen Daten im Chip abgelegt?

Die genannten Behörden dürfen das Lichtbild aus dem Chip verwenden, um Identifizierungsverfahren technisch zu unterstützen und dadurch schneller durchzuführen, zum Beispiel an automatischen Grenzkontrollen.

Bleiben nach dem Lichtbildabgleich Zweifel an der Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen. Dadurch können Betrugsversuche von ähnlich aussehenden, fremden Personen mit Ihrem Personalausweis schnell erkannt werden.

Ausschließlich Behörden, die gesetzlich zur Identitätsfeststellung ermächtigt sind, dürfen die biometrischen Daten im Chip auslesen. Die Fingerabdrücke können nur mit hoheitlichem Berechtigungszertifikat ausgelesen werden.

Lichtbild und Fingerabdrücke werden niemals ohne Ihre Kenntnis abgefragt.

Nicht im Chip abgelegt werden die eigenhändige Unterschrift, die Körpergröße und die Augenfarbe.

Bei welcher Aktion dürfen welche Daten übertragen werden?

DatenHoheitliche IdentitätskontrolleOnline-Ausweisfunktion (freiwillig)
Familienname und Vornamen

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Geburtsdatum und -ort

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Anschrift und Postleitzahl

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wenn angegeben: Ordens- bzw. Künstlername

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wenn angegeben: Doktorgrad

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Biometrische Daten
digitales Lichtbild

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digitale Fingerabdrücke

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Weitere Angaben
Seriennummer des Ausweises

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