Beantragung

Typ: Artikel

Hier erhalten Sie Informationen über die Beantragung eines Personalausweises im Scheckkartenformat.

Hier beantragen Sie Ihren Personalausweis

Ihren Personalausweis können Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen.

Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen sowie in vielen deutschen Botschaften im Ausland. In diesen Fällen werden höhere Gebühren erhoben.

Voraussetzung für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes ist, dass Sie einen wichtigen Grund für die Beantragung darlegen können. Durch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt können Sie die geplante Antragstellung eines Personalausweises vorbereiten und in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihre Gründe anerkennt.

Zuständigkeiten von Ämtern und Behörden an Ihrem Wohnort finden Sie unter www.behoerdenfinder.de.

Für wen wird der Personalausweis ausgestellt?

Der Personalausweis wird für deutsche Staatsangehörige ausgestellt.

Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Online-Ausweis noch nicht nutzen. Nach dem 16. Geburtstag kann der Online-Ausweis kostenfrei im Bürgeramt aktiviert werden.

Diese Unterlagen benötigen Sie

Welche Unterlagen Sie bei der Beantragung Ihres Personalausweises vorlegen müssen, entscheidet das Bürgeramt nach eigenem Ermessen.

In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente:

  • gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild.

Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich.

Zusätzlich kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, zum Beispiel Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde.

Viele Bürgerämter stellen diese Informationen auf ihrer Internetseite oder der Internetseite der regionalen Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung bereit. Dort finden Sie in der Regel auch Hinweise, wie Sie einen Termin für die Beantragung des Personalausweises vereinbaren können. Immer häufiger können Sie diesen Termin auch online buchen.

Bitte informieren Sie sich vor der Beantragung bei Ihrem Bürgeramt über die benötigten Unterlagen. Wenn Sie kürzlich umgezogen sind, sollten Sie sich zugleich darüber informieren, welche Unterlagen Sie für die Ummeldung mitbringen müssen.

Das ist bei einem Ausweiswechsel zu beachten

Wenn Ihr bisheriger Personalausweis mit Online-Ausweis nicht mehr gültig ist, er gestohlen wurde oder sie ihn verloren haben, beantragen Sie einen neuen Personalausweis. Dann kommt es zu einem Ausweiswechsel.

Nach einem Ausweiswechsel kann es vorkommen, dass ein von Ihnen mit Pseudonym genutzter Online-Dienst Sie nicht mehr "wiedererkennt".

Zur Vermeidung dieses Problems informieren Sie den Anbieter des Online-Dienstes, den Sie mit Pseudonym nutzen, am besten vorher über den anstehenden Ausweiswechsel. Dann kann der Anbieter des Online-Dienstes Ihnen mitteilen, wie Sie das Pseudonym erneuern können.

Informationen über das Pseudonym finden Sie hier.