Erklärung im Organ- und Gewebespenderegister jetzt mit Online-Ausweis möglich

Typ: Meldung , Datum: 03.04.2024

Seit dem 18. März 2024 bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Organspende-Register online an. Bürgerinnen und Bürger können ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Register mit dem Online-Ausweis abgeben.

Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende hat am 18. März 2024 unter www.organspende-register.de seinen Betrieb aufgenommen. In einem ersten Schritt ist es jetzt möglich, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Register mithilfe des Online-Ausweises zu hinterlegen.

Bereits über 85.000 Menschen haben ihre Erklärung im Organspende-Register eingetragen und erleichtern so Ärztinnen und Ärzten, die Spendebereitschaft potenzieller Organspenderinnen und -spender schnell und verlässlich zu klären. Der Eintrag ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.

Im Gegensatz zum Organspendeausweis , der z. B. verloren gehen oder nicht auffindbar sein kann, ist das Organspende-Register zu jeder Zeit verfügbar (24 Stunden/7 Tage). Kommt eine Organspende in Betracht, soll das zum Abruf berechtigte Personal im Krankenhaus zukünftig jederzeit darauf zugreifen und eine Erklärung abrufen können.

Dabei erfüllt das Organspende-Register höchste Anforderungen an die Datensicherheit. Die gespeicherten Erklärungen sowie alle personenbezogenen Daten sind nicht öffentlich einsehbar sowie vor Manipulation und unberechtigtem Zugriff geschützt. Die Daten des Organspende-Registers werden auf einem Server in Deutschland gespeichert. Sichere Authentifizierungsverfahren gewährleisten, dass nur die erklärende Person selbst und berechtigtes Krankenhauspersonal auf die Erklärung zugreifen können. Letzteres authentifiziert sich vor einer Einsichtnahme in das Register über elektronische Heilberufsausweise.

Nach der Inbetriebnahme des Organ- und Gewebespenderegisters sollen in einem nächsten Schritt die Entnahmekrankenhäuser befähigt werden, die im Register hinterlegten Erklärungen zu suchen und abzurufen. Zudem soll das Register um eine zusätzliche Authentifizierungsmöglichkeit mit der GesundheitsID erweitert werden, sodass Versicherte direkt über ihre Kassen-App eine Erklärung im Organspende-Register abgeben können. Bis zum 1. Januar 2025 sollen darüber hinaus behördlich zugelassene Gewebeeinrichtungen angebunden werden.

Um sicher zu sein, dass der Wille im Ernstfall auch während des Übergangszeitraums bis Januar 2025 verlässlich berücksichtigt wird, sollte die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zusätzlich schriftlich (z. B. in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung) dokumentieren. Ein Organspendeausweis kann kostenfrei bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellt werden. In jedem Fall sollten immer auch die nächsten Angehörigen über die Entscheidung und deren Dokumentation informiert werden. Das schafft zusätzlich Klarheit und Sicherheit.

Der Deutsche Bundestag hatte im Januar 2020 das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende verabschiedet und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit der Errichtung und dem Betrieb des Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende beauftragt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite des BZgA zum Organspende-Register.

Diese Meldung basiert in Auszügen auf einer Pressemitteilung des Bundesminisiterums für Gesundheit .

Allgemeine Informationen rund um das Thema Online-Ausweisen können Sie hier nachlesen.

Weitere Anwendungsmöglichkeiten für den Online-Ausweis werden hier auf dem Personalausweisportal vorgestellt.