Neuerungen bei Ausweisdokumenten in Sicht

Typ: Meldung , Datum: 16.08.2023

Das Bundeskabinett hat heute mehrere von der Bundesministerin des Innern und für Heimat vorgelegte Vereinfachungen für das Beantragen und Erhalten von Personalausweisen, Reisepässen und elektronischen Aufenthaltstiteln beschlossen. Die neuen Verfahren treten schrittweise in Kraft.

Die von der Bundesministerin des Innern und für Heimat vorgelegte "Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften" eröffnet Bürgerinnen und Bürgern komfortable Möglichkeiten, ihre hoheitlichen Dokumente künftig einfacher und schneller zu beantragen und zu erhalten.

Wenn der Bundesrat im September 2023 der Verordnung zustimmt, werden die neuen Verfahren für den Personalausweis, den Reisepass und den elektronischen Aufenthaltstitel zwischen November 2023 und Mai 2025 eingeführt.

Neu ab November 2023

Ab November 2023 müssen Bürgerinnen und Bürger bei der Abholung ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels nicht mehr mit ihrer eigenhändigen Unterschrift gegenüber der Behörde bestätigen, dass sie den PIN-Brief für ihren Online-Ausweis erhalten haben. Es reicht dann die einfache Zustimmung zu einem Text, der besagt, dass sie ihren PIN-Brief erhalten haben.

Diese Neuerung ermöglicht es Kommunen, auch hoheitliche Dokumente mit Online-Ausweis an speziellen Automaten und ohne Abholtermin auszugeben. Neben Reisepässen können damit künftig auch Personalausweise und elektronische Aufenthaltstitel in Kommunen, die diesen Service anbieten, am Automaten abgeholt werden.

Die Automaten funktionieren ähnlich wie die Poststationen: In einem verschlossenen Fach liegt das hoheitliche Dokument. Die Behörde informiert die Person darüber und schickt ihr einen persönlichen Code. Die Person bestätigt den Erhalt ihres PIN-Briefs, öffnet das Fach mit dem Code und entnimmt ihr neues hoheitliches Dokument.

Neu ab November 2024

Ab November 2024 soll der PIN-Brief für den Online-Ausweis der antragstellenden Person direkt übergeben werden, wenn sie einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel beantragt. Der PIN-Brief wird dann nicht mehr per Post verschickt.

Als weitere Verbesserung werden am 1. November 2024 die rechtlichen Grundlagen für den sogenannten Direktversand geschaffen. Damit kann das hoheitliche Dokument vom Hersteller direkt an die Meldeanschrift der Person versendet werden, die es beantragt hat. Dieser Service erfolgt auf Wunsch der antragstellenden Person und ist gebührenpflichtig. Der Gang zur Behörde oder zu einem Ausgabeautomaten entfällt damit.

Die rechtlichen Voraussetzungen für beide Neuerungen werden im November 2024 geschaffen. Die technische und organisatorische Umstellung der neuen Verfahren wird etwas Zeit benötigen. Mit der Aushändigung des PIN-Briefs direkt bei der Beantragung und dem Versand der hoheitlichen Dokumente an die antragstellenden Personen ist daher im Frühjahr 2025 zu rechnen.

Wer möchte, nimmt also künftig neue Ausweisdokumente bequem zu Hause in Empfang.

Neu ab Mai 2025

Ab Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr angenommen. Dadurch wird vermieden, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen – und ein weiterer Termin im Amt.

Es wird somit einfacher, Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente zu beantragen.

Informationen über das neue Verfahren zur Erstellung digitaler Lichtbilder stehen hier auf dem Personalausweisportal.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften hier auf seiner Internetseite veröffentlicht.