Steuerberaterplattform

Typ: Meldung , Datum: 02.01.2023

Am 1. Januar 2023 sind die Steuerberaterplattform und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt, an den Start gegangen. Die Registrierung für das beSt erfolgt ausschließlich mit dem Online-Ausweis und der AusweisApp2.

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat für alle in das Berufsregister eingetragenen Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften die Steuerberaterplattform eingerichtet. Ein wesentlicher Teil ist das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt), welches verpflichtend für jedes eingetragene Kammermitglied sowie für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften eingerichtet werden muss.

Die Steuerberaterplattform und das beSt sind am 1. Januar 2023 an den Start gegangen.

aktuelles Zitat:

„Ich freue mich, dass wir mit der Steuerberaterplattform und in ihrer ersten Anwendung, dem beSt, ein zukunftsweisendes Projekt für den Berufsstand auf den Weg gebracht haben. Damit haben wir den ersten Schritt unserer strategischen Zielsetzung – Steuerberater*innen im digitalen Ökosystem zu verankern – realisiert. Die Steuerberaterplattform stellt uns eine digitale Infrastruktur zur Verfügung, die es uns ermöglicht, im digitalen Raum als das aufzutreten, was wir sind: Steuerberater. Das Ganze mit einer geprüften und authentifizierten digitalen Identität. Denn ein Abgleich mit dem Berufsregister stellt sicher, dass nur Steuerberater hierüber agieren können. Mit unserer gesetzlich normierten Stellung als Organ der Steuerrechtspflege ist dies für uns von zentraler Bedeutung.“

BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab

BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab

Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) gewährleistet eine sichere, einheitliche und einfache elektronische Kommunikation mit Gerichten und Behörden, anderen Freien Berufen (Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren) und Kammern sowie innerhalb des Berufsstandes. Durch die Nutzung der Steuerberaterplattform sind Steuerberaterinnen und Steuerberater als solche erkennbar und durch die Nutzung des Steuerberaterpostfachs rechtssicher adressierbar.

Die einmalige Registrierung für das beSt erfolgt mit dem Online-Ausweis und der AusweisApp2.

Die Steuerberaterplattform und das beSt finden Sie auf dieser Internetseite:
https://steuerberaterplattform-bstbk.de. Hier erhalten Sie auch detaillierte Hilfestellungen zu deren Einrichtung und Nutzung.

Diese Meldung basiert auf der Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer vom 2. Januar 2023.