Steuerberaterplattform
Meldung 02.01.2023
Am 1. Januar 2023 sind die Steuerberaterplattform und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt, an den Start gegangen. Die Registrierung für das beSt erfolgt ausschließlich mit dem Online-Ausweis und der AusweisApp2.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat für alle in das Berufsregister eingetragenen Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften die Steuerberaterplattform eingerichtet. Ein wesentlicher Teil ist das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt), welches verpflichtend für jedes eingetragene Kammermitglied sowie für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften eingerichtet werden muss.
Die Steuerberaterplattform und das beSt sind am 1. Januar 2023 an den Start gegangen.
Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) gewährleistet eine sichere, einheitliche und einfache elektronische Kommunikation mit Gerichten und Behörden, anderen Freien Berufen (Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren) und Kammern sowie innerhalb des Berufsstandes. Durch die Nutzung der Steuerberaterplattform sind Steuerberaterinnen und Steuerberater als solche erkennbar und durch die Nutzung des Steuerberaterpostfachs rechtssicher adressierbar.
Die einmalige Registrierung für das beSt erfolgt mit dem Online-Ausweis und der AusweisApp2.
Die Steuerberaterplattform und das beSt finden Sie auf dieser Internetseite:
https://steuerberaterplattform-bstbk.de. Hier erhalten Sie auch detaillierte Hilfestellungen zu deren Einrichtung und Nutzung.
Diese Meldung basiert auf der Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer vom 2. Januar 2023.