Online-Ausweisfunktion

Typ: Häufig nachgefragt

Muss ich die Online-Ausweisfunktion sofort aktivieren und wie lange kann ich sie nutzen?

Wenn Sie Ihren Personalausweis auf dem Bürgeramt abholen, ist Ihr Online-Ausweis für Sie aktiviert. Einsatzbereit wird Ihr Online-Ausweis, wenn Sie die fünfstellige Transport-PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen. Das können Sie erledigen, wenn Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen. Sie können Ihre PIN auch selbst mit einem Computer, an einem Bürgerterminal oder mit einem geeigneten Smartphone setzen. Informationen über geeignete mobile Geräte finden Sie hier.

Wie Sie die PIN setzen, erfahren Sie hier.

Der Personalausweis ist unabhängig von der Aktivierung des Online-Ausweises bis zum Erreichen seines Gültigkeitsdatums gültig.

Der Online-Ausweis ist aktiv beziehungsweise kann aktiviert werden bis zum Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises. Bei jeder Nutzung Ihres Online-Ausweises wird vor der Übermittlung Ihrer Ausweisdaten automatisch das Gültigkeitsdatum des Ausweises überprüft.

Nach Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises ist die Nutzung des Online-Ausweises mit dieser Ausweiskarte nicht mehr möglich. Den letzten Tag der Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises finden Sie auf der Vorderseite des Ausweises.

Für den Fall, dass Sie vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Ausweises einen neuen beantragen müssen – beispielsweise weil der alte gestohlen wurde oder verloren gegangen ist – wird die Online-Ausweisfunktion des alten Ausweises bei Beantragung des neuen Ausweises gesperrt.
Mit dem neuen Personalausweis erhalten Sie auch wieder einen Online-Ausweis.

Alles, was Sie bei Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises beachten oder tun müssen, erfahren Sie hier.

Was passiert, wenn ich den PIN-Brief verloren habe?

Ihr Personalausweis ist weiterhin gültig.

Ihr PIN-Brief für die Online-Ausweisfunktion wird einmal hergestellt. Anschließend werden Ihre Daten gelöscht. Deshalb ist es nicht möglich, einen Ersatz-PIN-Brief zu Ihrem Personalausweis zu erstellen.

Wenn Sie Ihren PIN-Brief verloren haben und Ihre PIN nicht mehr wissen, können Sie in Ihrem Bürgeramt eine neue PIN setzen lassen. Das Bürgeramt teilt Ihnen zudem auf Wunsch Ihr Sperrkennwort mit.

Oder Sie bestellen online einen PIN-Rücksetzbrief. Er wird an Ihre deutsche Meldeadresse zugestellt und enthält einen Aktivierungscode, einen QR-Code und eine neue PIN. Den Service finden Sie auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de . Auch dieser Service ist für Sie kostenlos.

Wenn Sie den PIN-Brief und zusätzlich auch den Personalausweis verloren haben oder der Ausweis gestohlen wurde, melden Sie den Verlust Ihres Ausweises bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich bei einem Bürgeramt oder bei der Polizei. Dazu sind Sie gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes verpflichtet. Zeigen Sie den Verlust nicht an, handeln Sie gemäß § 32 Nummer 7 des Personalausweisgesetzes ordnungswidrig.
Die telefonische Sperrhotline können Sie nur nutzen, wenn Sie Ihr Sperrkennwort kennen.

Was ist die Online-Ausweisfunktion?

Mit der Online-Ausweisfunktion können Sie sich im Internet und an Bürgerterminals ausweisen, zum Beispiel um online Verwaltungsdienstleistungen zu nutzen, für die Sie andernfalls während der Öffnungszeiten ins Bürgeramt gehen müssten.

Informationen über Ihren Online-Ausweis finden Sie hier.

Bei welchen Unternehmen und Behörden Sie Ihren Online-Ausweis nutzen können, erfahren Sie in der Anwendungssuche.

Wie kann ich erkennen, ob die Online-Ausweisfunktion bei meinem Personalausweis aktiviert ist?

Wenn Sie Ihren Personalausweis abholen, ist der Online-Ausweis für Sie aktiviert. Sie können das in einem Bürgeramt prüfen lassen.

Zudem können Sie jederzeit mit einer Software für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der kostenlosen AusweisApp, prüfen, ob Ihr Online-Ausweis aktiviert ist.

Sollte der Online-Ausweis deaktiviert sein, können Sie ihn in dem für Sie zuständigen Bürgeramt aktivieren lassen.

Das für Sie zuständige Bürgeramt finden Sie zum Beispiel auf www.behoerdenfinder.de.

Was brauche ich, um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können?

Für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigen Sie:

Wo und wie setze ich meine eigene PIN?

Sie können Ihre PIN im Bürgeramt setzen, wenn Sie Ihren Personalausweis abholen oder zu einem späteren Zeitpunkt.
Sie können Ihre PIN auch selbst mit einem Computer, an einem Bürgerterminal oder mit einem geeigneten Smartphone setzen. Informationen über geeignete mobile Geräte finden Sie hier.

Wie Sie die PIN setzen, erfahren Sie hier.

Wo und wie ändere ich meine PIN?

Sie können Ihre PIN in einem Bürgeramt ändern.

Sie können Ihre PIN auch selbst mit einem Computer, an einem Bürgerterminal oder mit einem geeigneten Smartphone setzen. Informationen über geeignete mobile Geräte finden Sie hier.

Wie Sie die PIN ändern, erfahren Sie hier.

Welche Zeichen darf ich für meine PIN verwenden?

Damit Ihr Online-Ausweis einsatzbereit wird, ersetzen Sie die fünfstellige Transport-PIN, die Sie mit Ihrem PIN-Brief erhalten, durch eine sechsstellige, selbstgewählte PIN.

Für Ihre selbstgewählte PIN verwenden Sie eine zufällige Abfolge von sechs Zahlen (nummerische Zeichen 0 bis 9). Buchstaben oder Sonderzeichen können Sie nicht verwenden.

Es empfiehlt sich, keine leicht zu erratende Zahlenkombination zu verwenden, also weder "123456", noch Ihr Geburtsdatum oder andere Zahlenabfolgen, die auf dem Ausweis zu lesen sind.

Hier erfahren Sie mehr über den PIN-Brief und das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN.

Was kann ich tun, wenn ich meine PIN vergessen habe?

Sollten Sie Ihre PIN nicht mehr finden, oder vergessen haben, können Sie sich kostenfrei an den für Sie zuständigen Bürgerservice Ihrer Kommune wenden. Die für Sie zuständige Behörde finden Sie unter www.behoerdenfinder.de.

Wo und wie nutze ich die Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK)?

Wenn Sie Ihre Ausweis-PIN dreimal hintereinander falsch eingeben, wird Ihre Ausweis-PIN blockiert. Um die Blockade aufzuheben, geben Sie Ihre zehnstellige PUK in der AusweisApp ein.

Ihre Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK) haben Sie mit Ihrer initialen PIN, auch Transport-PIN genannt, per Brief von der für die Ausgabe Ihres Ausweises zuständigen Behörde zugeschickt bekommen. Ein Muster des initialen PIN-Briefs finden Sie hier auf dem Personalausweisportal.

Nach der Aufhebung der PIN-Blockade mit der PUK können Sie Ihre PIN wieder in der AusweisApp eingeben.

Insgesamt können Sie Ihre PUK zehnmal verwenden. Danach muss eine neue PIN gesetzt werden. Das können Sie kostenlos in einer Pass- und Ausweisbehörde erledigen. Anschließend können Sie Ihre PUK wieder für die Aufhebung einer PIN-Blockade verwenden.

Was kann ich tun, wenn ich meine Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK) nicht mehr habe?

Die PUK wird für jeden Ausweis nur einmal vergeben. Wenn Sie Ihren initialen PIN-Brief nicht mehr haben und Ihre PUK nicht kennen, können Sie daher keine neue PUK für Ihren Ausweis bekommen. Eine neue PUK erhalten Sie nur, wenn Sie einen neuen Ausweis beantragt haben.

Sie können aber eine neue Pin kostenfrei bei dem für Sie zuständigen Bürgerservice Ihrer Kommune setzen. Die für Sie zuständige Behörde finden Sie unter www.behoerdenfinder.de.

Was kann ich tun, wenn mein Online-Ausweis gesperrt ist?

Wichtig ist erstmal, dass die Online-Ausweisfunktion nicht ohne Ihr Wissen gesperrt werden kann.

Folgende Gründe kann es für die Sperrung Ihres Online-Ausweises geben:
Sie haben Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt oder bei der Polizei als gestohlen oder verloren gemeldet. In dem Fall haben diese Behörden unverzüglich die Sperrung Ihres Online-Ausweises veranlasst. Wenn Sie Ihren Personalausweis nach Wiederauffinden weiter nutzen, wenden Sie sich bitte an Ihr Bürgeramt. Dort kann die Sperrung Ihres Online-Ausweises aufgehoben werden.

Sie haben Ihren Personalausweis vor Juli 2017 erhalten und den Online-Ausweis nicht aktivieren lassen. In dem Fall können Sie die Aktivierung in Ihrem Bürgeramt kostenlos vornehmen lassen.

Das für Sie zuständige Bürgeramt finden Sie auf www.behoerdenfinder.de.

Sie haben Ihre selbstgewählte PIN dreimal falsch eingegeben. In diesem Fall ist der Online-Ausweis nicht gesperrt. Nur die PIN ist blockiert. Das können Sie selbst beheben mit der Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK). Sie finden die PUK in Ihrem PIN-Brief.

Welche Betriebssysteme unterstützen den Online-Ausweis?

Der Online-Ausweis ist unabhängig von Betriebssystemen. Er kann daher grundsätzlich mit jedem Betriebssystem verwendet werden, wenn die Software, die Sie für die Nutzung Ihres Online-Ausweises verwenden, für Ihr Betriebssystem geeignet ist.

Informationen über geeignete Software für Ihren Online-Ausweis finden Sie hier.

Ich habe meinen Wohnsitz im Ausland. Kann ich die Online-Ausweisfunktion ebenfalls nutzen?

Auch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz im Ausland und ohne Wohnsitz im Inland können seit dem 1. November 2019 die Online-Ausweisfunktion mit ihrer Anschrift nutzen, da anstelle der bisherigen Angabe "keine Wohnung in Deutschland" die Wohnadresse im Ausland im Personalausweis eingetragen werden kann.

Wozu benötige ich die CAN und wo finde ich sie?

CAN steht für card access number. Damit ist die sechsstellige Zugangsnummer auf der Vorderseite des Personalausweises rechts neben dem Gültigkeitsdatum gemeint. Die CAN lässt keine Rückschlüsse auf Ihre Person zu.

Die CAN brauchen Sie

  • wenn Sie die PIN Ihres Online-Ausweises zweimal falsch eingegeben haben,
  • wenn Sie eine neue PIN setzen möchten, und
  • für das Vor-Ort-Auslesen.

Bei Grenzkontrollen wird die CAN zudem für die Dokumentenlesegeräte benötigt.

Wo Sie die CAN finden, erfahren Sie hier.

Mein Online-Ausweis funktioniert bei einer digitalen Leistung der Verwaltung oder einem Online-Angebot der Wirtschaft nicht. Wo erhalte ich Hilfe?

So prüfen Sie, ob Ihr Online-Ausweis aktiviert ist und ob Ihr Smarthone das Auslesen von Ausweisen unterstützt:

Die AusweisApp bietet auf der Startseite eine allgemeine Prüfung („Gerät und Ausweis prüfen“) der Online-Funktionen Ihres Personalausweises an.

  1. Hierfür vergewissern Sie sich vorab, dass die NFC-Funktion ihres Smartphones eingeschaltet ist.
  2. Sollte der Akku Ihres Smartphones einen geringen Ladestand aufweisen, laden Sie Ihr Smartphone.
  3. Legen Sie das Ausweisdokument an das Smartphone vollflächig auf, entweder unter das Smartphone oder auf das Display – je nachdem, wo der Smartphone-Hersteller die NFC-Schnittstelle verbaut hat.
  4. Die AusweisApp zeigt Ihnen an, ob die Online-Ausweisfunktion des Ausweises aktiviert ist, und ob Ihr Smartphone das Auslesen von Ausweisen unterstützt.

Die Online-Ausweisfunktion Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte ist technisch identisch.

Die AusweisApp erkennt Ihren Ausweis vollständig und wird er als einsatzbereit angezeigt:

Bei Problemen mit der digitalen Leistung wenden Sie sich an die Support-Adresse des jeweiligen Online-Dienstes. Diese finden Sie in der Regel im Impressum, ganz unten auf der Internetseite oder in den allgemeinen Informationen von Apps.

Ihr Online-Ausweis ist nicht aktiviert, Sie kennen Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN nicht mehr oder Sie haben Ihren PIN-Brief nicht mehr:

Für die Aktivierung des Ausweises bzw. für das Neusetzen einer PIN können Sie kostenfrei Ihr zuständiges Bürgeramt oder Ihre Ausländerbehörde kontaktieren.

Die AusweisApp zeigt an, dass bei Ihrem Ausweis nicht alle Funktionen einsatzfähig sind:

Wenden Sie sich bitte an den Support der AusweisApp: support@ausweisapp.de.

Ihr Online-Ausweis wird als „gesperrt“ bezeichnet:

Wenden Sie sich an das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnsitz. Dort lassen Sie die elektronischen Funktionen des Online-Ausweises überprüfen und gegebenenfalls eine etwaige Sperrung aufheben. Das ist gebührenfrei. Stellt sich heraus, dass der Online-Ausweis elektronisch defekt ist, kann das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde auf Wunsch das Ausweisdokument reklamieren. Sie erhalten einen Ersatz nur dann gebührenfrei, wenn an dem alten Ausweisdokument keine grob fahrlässige oder mutwillige Beschädigung festgestellt werden konnte.

Die AusweisApp erkennt Ihren Ausweis nicht:

Wenn das Smartphone Ihren Ausweis nicht auf Anhieb erkennt, ändern Sie bitte die Position Ihres Dokuments ein paar Millimeter. Die ideale Position hängt von dem verwendeten Smartphone ab. Falls das Smartphones einen geringen Akkustand hat, laden Sie bitte zunächst den Akku vollständig und versuchen Sie es erneut. Falls der Fehler bei vollem Akku immer noch besteht, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bürgeramt oder Ihre Ausländerbehörde. Dort wird die elektronische Funktion des Ausweises geprüft und erforderlichenfalls reklamiert. Sie erhalten einen Ersatz jedoch nur dann gebührenfrei, wenn an dem alten Online-Ausweis keine grob fahrlässige oder mutwillige Beschädigung festgestellt werden konnte.