Kann ich meinen wiedergefundenen Personalausweis weiter benutzen?

Typ: Häufig nachgefragt

Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder wurde er Ihnen gestohlen, müssen Sie das melden. Die Verlust- oder Diebstahlsmeldung können Sie bei der Polizei oder in einem Bürgeramt vornehmen. Wenn Sie nach Wiederauffinden das Dokument weiter nutzen wollen, müssen Sie das Wiederauffinden ebenfalls anzeigen – das können Sie nur persönlich bei Ihrem Bürgeramt erledigen. Das Bürgeramt entsperrt dann Ihre Online-Ausweisfunktion gleich mit.

Die Anzeige ist notwendig, da bei einer Verlustmeldung zu Ihrem eigenen Schutz ein Eintrag in einer so genannten polizeilichen Sachfahndungsdatei vorgenommen wird. Erst durch die offizielle Anzeige des Wiederauffindens beim Bürgeramt wird dieser Eintrag in der nationalen Datenbank Deutschlands wieder gelöscht.

Sie können Ihren wiedergefundenen Personalausweis – einschließlich der Online-Ausweisfunktion – danach innerhalb Deutschlands weiterhin bis zum Ablauf seiner Gültigkeit benutzen.


Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden.

Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Personalausweis für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.

Wenn Sie solche potenziellen Unannehmlichkeiten beispielsweise in Ihrem Urlaub oder auf einer Dienstreise im Ausland vermeiden wollen, empfiehlt es sich bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises, ein neues Dokument in Ihrem Bürgeramt zu beantragen und von Vornherein auf die eventuelle weitere Nutzung des Ausweises nach Wiederauffinden zu verzichten.

Weitere Informationen zur Beantragung eines Personalausweises finden Sie hier.