PIN-Brief

Typ: Häufig nachgefragt

Was ist der PIN-Brief?

Bevor Ihr Personalausweis in Ihrer Behörde abholbereit vorliegt, erhalten Sie einen Brief mit Informationen über Ihren Personalausweis und Ihren Online-Ausweis.

Bitte beachten Sie:

Der PIN-Brief enthält wichtige Informationen für Sie. Zwei Informationen sind mit Sichtschutzfolien (sogenannten Rubbelfeldern) verdeckt:

  • Ihre fünfstellige Transport-PIN,
  • Ihre Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK)

Diese Informationen dürfen nur Ihnen bekannt sein.

Ihren Online-Ausweis können Sie nutzen, sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte PIN ersetzt haben. Setzen Sie die PIN nicht, ist der Online-Ausweis nicht einsatzbereit.

Sie entscheiden, ob und wann Sie Ihre sechsstellige PIN setzen.

Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN können Sie jederzeit selbst mit Ihrem Smartphone oder am eigenen Computer setzen. Dazu benötigen Sie die geeignete Software, zum Beispiel die AusweisApp.

Ihre PIN können Sie außerdem an einem Bürgerterminal oder in einer Pass- und Ausweisbehörde setzen.

Mehr Informationen über das Online-Ausweisen finden Sie hier.

Bitte bewahren Sie Ihren PIN-Brief gut auf.

Den PIN-Brief erhalten Sie, wenn Sie zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind. Waren Sie zum Antragszeitpunkt jünger und haben daher keinen PIN-Brief zum Personalausweis erhalten, können Sie nach Ihrem 16. Geburtstag Ihren Online-Ausweis kostenfrei in Ihrer Personalausweisbehörde einschalten lassen. Sie setzen dort Ihre sechsstellige PIN und bekommen von der Behörde das Sperrkennwort für den Online-Ausweis mitgeteilt.

Detaillierte Informationen über den PIN-Brief stehen auf dieser Seite im Personalausweisportal.

Muster des PIN-Briefs in mehreren Sprachen können Sie hier ansehen und herunterladen.

Was passiert, wenn ich den PIN-Brief nicht erhalten habe?

Ist der PIN-Brief auf dem Transport zu Ihnen verloren gegangen, können Sie kostenfrei einen neuen Personalausweis beantragen. Der zu dem erneut produzierten Personalausweis gehörende PIN-Brief wird an Ihr Bürgeramt geschickt und Ihnen dort zusammen mit dem neu produzierten Ausweisdokument übergeben.

Falls Sie keinen neuen Personalausweis beantragen möchten, können Sie bei Abholung Ihres Personalausweises in der Ausweisbehörde vor Ort Ihre persönliche sechsstellige PIN setzen. Das Bürgeramt teilt Ihnen dann Ihr Sperrkennwort mit. In diesem Fall verfügen Sie allerdings nicht über eine PUK .

Bitte beachten Sie: Den PIN-Brief erhalten Sie, wenn Sie zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind. Ihren Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Waren Sie zum Antragszeitpunkt jünger und haben daher keinen PIN-Brief zum Personalausweis erhalten, können Sie nach Ihrem 16. Geburtstag die Online-Ausweisfunktion kostenfrei in Ihrer Personalausweisbehörde einschalten lassen. Sie setzen dort Ihre sechsstellige PIN und bekommen von der Behörde das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion mitgeteilt.

Was passiert, wenn ich den PIN-Brief verloren habe?

Ihr Personalausweis ist weiterhin gültig.

Ihr PIN-Brief für die Online-Ausweisfunktion wird einmal hergestellt. Anschließend werden Ihre Daten gelöscht. Deshalb ist es nicht möglich, einen Ersatz-PIN-Brief zu Ihrem Personalausweis zu erstellen.

Wenn Sie Ihren PIN-Brief verloren haben und Ihre PIN nicht mehr wissen, können Sie kostenfrei in Ihrem Bürgeramt eine neue PIN setzen lassen. Das Bürgeramt teilt Ihnen zudem auf Wunsch Ihr Sperrkennwort mit.

Wenn Sie den PIN-Brief und zusätzlich auch den Personalausweis verloren haben oder der Ausweis gestohlen wurde, melden Sie den Verlust Ihres Ausweises bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich bei einem Bürgeramt oder bei der Polizei. Dazu sind Sie gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes  verpflichtet. Zeigen Sie den Verlust nicht an, handeln Sie gemäß § 32 Nummer 7 des Personalausweisgesetzes ordnungswidrig.

Die telefonische Sperrhotline können Sie nur nutzen, wenn Sie Ihr Sperrkennwort kennen.

Warum steht noch die AusweisApp2 im Pin-Brief?

Am 6. November 2023 wurde eine aktualisierte Fassung der AusweisApp veröffentlicht. Sie ist sowohl auf der Webseite auch in den App Stores verfügbar. Bereits vorhandene Installationen wurden bzw. werden automatisch auf den neuesten Stand gebracht. Das gewohnte Logo der App bleibt. Mit dem Update wird – neben wesentlichen inhaltlichen Verbesserungen - auch die Bezeichnung der App auf "AusweisApp" geändert.

Im PIN-Brief steht gegenwärtig noch die alte weiterhin die Bezeichnung "AusweisApp2". An der Aktualisierung des PIN-Briefs wird bereits gearbeitet.