Was passiert, wenn ich den PIN-Brief verloren habe?

Typ: Häufig nachgefragt

Ihr Personalausweis ist weiterhin gültig.

Ihr PIN-Brief für die Online-Ausweisfunktion wird einmal hergestellt. Anschließend werden Ihre Daten gelöscht. Deshalb ist es nicht möglich, einen Ersatz-PIN-Brief zu Ihrem Personalausweis zu erstellen.

Wenn Sie Ihren PIN-Brief verloren haben und Ihre PIN nicht mehr wissen, können Sie kostenfrei in Ihrem Bürgeramt eine neue PIN setzen lassen. Das Bürgeramt teilt Ihnen zudem auf Wunsch Ihr Sperrkennwort mit.

Wenn Sie den PIN-Brief und zusätzlich auch den Personalausweis verloren haben oder der Ausweis gestohlen wurde, melden Sie den Verlust Ihres Ausweises bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich bei einem Bürgeramt oder bei der Polizei. Dazu sind Sie gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes  verpflichtet. Zeigen Sie den Verlust nicht an, handeln Sie gemäß § 32 Nummer 7 des Personalausweisgesetzes ordnungswidrig.

Die telefonische Sperrhotline können Sie nur nutzen, wenn Sie Ihr Sperrkennwort kennen.