Biometrie (Passbild und Fingerabdrücke)

Typ: Häufig nachgefragt

Was ist die Biometriefunktion des Personalausweises?

Die Biometriefunktion ermöglicht die Speicherung biometrischer Merkmale auf dem Chip des Personalausweises.

Unter biometrischen Merkmalen werden Merkmale einer Person verstanden, die so eindeutig sind, dass diese Person anhand dieser Merkmale identifiziert werden kann. Die bekanntesten biometrischen Merkmale sind das Gesicht und die Fingerabdrücke.

Im Chip Ihres Personalausweises sind Ihr Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert.

Da der Chip aus der Nähe, mit maximal 10 Zentimetern Abstand, ausgelesen werden muss, ist es nicht möglich, die Daten im Chip ohne Ihr Wissen auszulesen. Hierfür ist ein spezielles Lesegerät notwendig, das nur bestimmten staatlichen Stellen (zum Beispiel Ausweis-, Polizei-, Grenz- und Zollbehörden) zur Verfügung steht.

Wie werden die Fingerabdrücke für den Personalausweis aufgenommen?

Für den Personalausweis werden zwei Fingerabdrücke von Ihnen aufgenommen. Die Abdrücke werden bei der Beantragung im Bürgeramt mit Hilfe von Fingerabdruckscannern aufgenommen. In der Regel werden die Fingerabdrücke der beiden Zeigefinger jeweils dreimal hintereinander erfasst. Sie legen Ihren Finger auf die Glasscheibe und Ihr Fingerabdruck wird binnen Sekunden elektronisch erfasst – ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel. Die Software wählt anschließend den besten Abdruck aus.

Was muss ich bei dem Passbild für meinen Personalausweis beachten?

Sie benötigen ein biometrisches Passbild.

Die Anforderungen an biometrische Passbilder sind in einer Foto-Mustertafel zusammengestellt und mit Beispielbildern illustriert. Außerdem steht Ihnen eine Passbild-Schablone zur Verfügung. Diese Informationen finden Sie hier.

Im Bürgeramt wird zudem mit einer Software geprüft, ob Ihr Passbild den Anforderungen entspricht.

Ab wann darf ich zur Beantragung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass) kein Papier-Passbild mehr mitbringen?

Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgeramt (Pass /Ausweisbehörde) übermittelt werden.

Alternativ kann die Behörde anbieten, Lichtbilder vor Ort in der Behörde elektronisch aufzunehmen und medienbruchfrei in den Antragsprozess zu übernehmen. Ob in dem für Sie zuständigen Bürgeramt Geräte zur Lichtbildaufnahme vorhanden sind, erfragen Sie bitte bei Ihrer Behörde, beispielsweise über deren Internetseite oder telefonisch.

Das für Sie zuständige Bürgeramt finden Sie zum Beispiel auf servicesuche.bund.de.

Bereits heute können Fotografinnen, Fotografen oder Fotostudios einen sicheren digitalen Übermittlungsweg zur Behörde nutzen, sofern die Voraussetzungen für die gesicherte elektronische Kommunikation eingerichtet wurden (vgl. § 7 Absatz 1 Nummer 1 der Personalausweisverordnung – PAuswV).

Weitere Informationen über die neuen Vorgaben rund um Reisepass und Personalausweis erhalten Sie hier.

Informationen für Fotostudios:
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Personen, die sich bisher als Fotografinnen bzw. Fotografen betätigt haben oder Fotostudios führen und Passbilder erstellt haben, sich auch künftig registrieren lassen können. Derzeit erarbeitet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine neue technische Richtlinie auf Basis der beim BSI eingereichten Vorschläge/Konzepte. Zudem wird das Bundesministerium des Innern und Heimat zu gegebenem Zeitpunkt in einer Verordnung weitere Einzelheiten zum Verfahren regeln. Sobald die Abstimmungen hierzu abgeschlossen sind, wird das Bundesministerium des Innern und Heimat bzw. das BSI zu den konkreten Regelungen informieren.