Was mache ich mit meinem papierbasierten Passbild nach dem 1. Mai 2025, obwohl es noch aktuell scheint?
Häufig nachgefragt
In der Passverordnung wurde festgelegt, dass ab dem 1. Mai 2025 nur solche Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden dürfen, die entweder in der Behörde erstellt wurden oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden. Grund hierfür sind Erwägungen des Gesetz- und Verordnungsgebers, dass der Gefahr von gefälschten Lichtbildern in Ausweisdokumenten wirksam begegnet werden soll. Alte Passbilder können Sie als Andenken aufbewahren oder – sofern für andere Zwecke noch hinreichend aktuell – für die Beantragung von Schwimm-, Angler- oder sonstigen Ausweisdokumenten verwenden.