Warum ist der Personalausweis gebührenpflichtig, obwohl er ein Pflichtdokument ist?

Typ: Häufig nachgefragt

Der Personalausweis verursacht Produktionskosten beim Ausweisproduzent und Verwaltungskosten bei Ihrem Bürgeramt. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass von den Bürgerinnen und Bürgern hierfür eine Gebühr zu entrichten ist.

Die Erhebung dieser Gebühr basiert auf zwei rechtlichen Grundlagen:

  • Leistungen, die der Staat für Sie persönlich erbringt, können mit Gebühren belegt werden. Diese Gebühren dürfen maximal so hoch sein, wie die aus der jeweiligen Leistung entstehenden Kosten. Dieses sogenannte Kostendeckungsprinzip kann seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1979 angewendet werden [Beschluss vom 6.2.1979, 2 BvL 5/76, BVerfGE 50, 217 (226)].
  • 2010 hat der Gesetzgeber in § 31 Personalausweisgesetz festgelegt, dass das Kostendeckungsprinzip für das Ausstellen von Personalausweisen anzuwenden ist, bzw. für die Berechnung der Gebühren für Personalausweise.

Die Produktionskosten wurden als Selbstkostenpreis ermittelt, der dem öffentlichen Preisrecht gemäß den "Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP)" entspricht. In dieses Preismodell werden also nur Kosten einbezogen, die tatsächlich bei der Produktion anfallen.

Die Aufwände der Bürgerämter, die durch die Antragsbearbeitung sowie durch die Beratung zu den Funktionen und zum Datenschutz entstehen, sollen durch den Verwaltungskostenanteil der Gebühr abgedeckt werden.

Bei der Ausstellung von Personalausweisen für Personen unter 24 Jahren werden lediglich Gebühren in Höhe der Herstellungskosten erhoben. Durch die ermäßigte Gebühr werden die Aufwände der Bürgerämter in diesen Fällen nicht gegenfinanziert.