Hinterlegung des Personalausweises
Typ: Häufig nachgefragt
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Darf ich meinen Personalausweis hinterlegen? Was mache ich, wenn ich zur Hinterlegung des Personalausweises aufgefordert werde?
Es ist bei Unternehmen und Reiseveranstaltungen teilweise üblich oder auch notwendig, ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Nach Identifizierung ist der Personalausweis Ihnen in der Regel wieder auszuhändigen. Sollten Dienstleistungs- oder Reiseveranstaltungsunternehmen für das Gewähren von Leistungen gewisse Sicherheiten durch Hinterlegung begehren, sollte eine Sicherheitsleistung in sonstiger Form eingefordert werden, bspw. durch die Hinterlegung von Geldbeträgen, Wertgegenständen, ggf. auch durch Hinterlegung von Kreditkarten-Daten. Als Pfand können nur Gegenstände hinterlegt werden, an denen man Eigentum hat. Der Personalausweis gehört der Bundesrepublik Deutschland, weswegen das Bundesministerium des Innern und für Heimat jedem Personalausweisinhaber und jeder Personalausweisinhaberin davon abrät, einen Personalausweis oder Reisepass zu hinterlegen.
Auch Landesdatenschutzbeauftragte raten dringend davon ab, Personalausweise oder Reisepässe als Pfand zu hinterlegen. Unternehmen haben genügend Alternativen, beispielsweise die Pfandgabe eines Wertgegenstandes oder eines Geldbetrages. Daneben können sie sich natürlich noch Ihren Vornamen, Ihren Nachnamen, Ihre Adresse und gegebenenfalls auch die Gültigkeitsdauer eines Ausweisdokuments notieren. Reiseveranstaltungsunternehmen dürfen gemäß deutschem Recht allerdings nicht Ihren Ausweis generell vollständig kopieren, einscannen oder gar als Pfandhinterlegung fordern.
Regelt ein Unternehmen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass das Hinterlegen (und nicht nur das Vorlegen) eines gültigen amtlichen Identitätsdokuments - Personalausweis, Reisepass – eine Voraussetzung für die Nutzung der Dienstleistung sei, sollte diese Hinterlegungs-Regel nicht akzeptiert oder von der Dienstleistung Abstand genommen werden.
Für den Aufenthalt im Ausland ist es zudem generell ratsam, stets den Personalausweis oder einen Reisepass im Original mit sich zu führen und eine Kopie lediglich im Koffer aufzubewahren. Grund dafür ist die in vielen Staaten weltweit – so auch in Deutschland – bestehende gesetzliche Pflicht, dass Ausländer/ausländische Touristen stets ein Identitätsdokument (in der Regel: Reisepass; innerhalb der EU: Personalausweis genügt) mit sich führen müssen. Die Nichterfüllung dieser Pflicht, einen gültigen Pass mit sich zu führen, ist in den Staaten in der Regel strafrechtlich relevant.
Detaillierte Informationen zum Thema "Kopien von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)" finden Sie hier auf dem Personalausweisportal.
Behörden, die vom Gesetzgeber zur Identitätsfeststellung beauftragt sind, dürfen die Herausgabe eines Personalausweises zur Identitätsfeststellung verlangen. Inwieweit diese Behörden das vorgelegte Identitätsdokument für eine gewisse Zeit auch einbehalten dürften, richtet sich nach dem jeweils anzuwendenden Recht.