Landesfamilienkasse der AKDB
- Name des Diensteanbieters:
- Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
- Einsatzbereich:
- Verwaltungsleistung
- Region:
- Bayern
- Anbieter:
- Bundesland

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Kindergeld. Die Festsetzung und Auszahlung dieser Leistung erfolgt durch die Familienkasse. Im öffentlichen Dienst hat diese Aufgabe der Arbeitgeber wahrzunehmen.
In Bayern können öffentliche Arbeitgeber diese Aufgabe der Landesfamilienkasse der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) übertragen. Über 700 öffentliche Arbeitgeber nutzen diesen Service.
Kindergeldempfängerinnen und Kindergeldempfänger müssen Veränderungen, die für den Anspruch auf Kindergeld erheblich sind, ihrer Familienkasse unverzüglich mitteilen. Darunter fallen Änderungen bzgl. Familienstand, Anschrift, Haushaltsaufnahme, Bankverbindung, Schulausbildung, Studium usw.
Wenn Ihr Arbeitgeber die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes der AKDB-Landesfamilienkasse übertragen hat, können Sie Veränderungsmitteilungen mit Ihrem Online-Ausweis digital und rechtssicher an die AKDB-Landesfamilienkasse übermitteln.
Hier geht’s zur Landesfamilienkasse der AKDB.