Anwendung

Für ein Nutzerkonto beim Transparenzregister mit Online-Ausweis identifizieren

Name des Diensteanbieters:
Bundesanzeiger Verlag GmbH, beliehen durch das Bundesministerium der Finanzen
Einsatzbereich:
Verwaltungsleistung
Region:
bundesweit
Anbieter:
Bundesbehörde
Logo Transparenzregister

Das Transparenzregister wird als elektronische Datenbank in Deutschland geführt. Es erfasst die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und anderen juristischen Personen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Einsichtnahme wird Behörden und Gerichten, Verpflichtetengruppen sowie den Mitgliedern der Öffentlichkeit unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen auf Antrag gewährt.

Zur Übermittlung der Angaben der wirtschaftlich Berechtigten, zur Einsichtnahme und zur Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ist ein Nutzerkonto erforderlich.

Zur Erstellung eines Nutzerkontos als natürliche Person ist die Bestätigung der eigenen Identität (gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung) erforderlich. Dafür benötigen Sie neben Ihrem Online-Ausweis lediglich die dazugehörige PIN, ein geeignetes Smartphone oder Tablet sowie die installierte BANZ-ID App. Um sich für einen Antrag auf Auskunft über erfolgte Einsichtnahmen (gemäß § 23 Absatz 8 Geldwäschegesetz) zu registrieren, können Sie ebenfalls das elektronische Identifizierungsverfahren per Online-Ausweis nutzen.

Die BANZ-ID App können Sie kostenlos im Google Play Store und im App Store von Apple herunterladen.

Weitere Informationen zum Transparenzregister finden Sie hier.