Ausstellung eines Schiffsmessbriefes mit BundID und Online-Ausweis beantragen
- Name des Diensteanbieters:
- Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Einsatzbereich:
- Verwaltungsleistung
- Region:
- bundesweit
- Anbieter:
- Bundesbehörde

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist zuständig für die Vermessung aller Seeschiffe unter deutscher Flagge einschließlich der Sportboote (Segel- und Motoryachten). Hierfür stellt das BSH international anerkannte Schiffsmessbriefe aus. Diese sind Voraussetzung für die Eintragung in ein Seeschiffsregister.
Sportboote können entweder in einem See- oder Binnenschiffsregister eingetragen werden. In welches Register die Eintragung erfolgen soll, wird zum einen vom überwiegenden Fahrtgebiet des Sportbootes bestimmt, zum anderen sind bestimmte Größen des Sportbootes maßgebend. Eine Eintragungspflicht in ein Seeschiffsregister besteht für ein Sportboot ab einer Rumpflänge von 15 m. Unterhalb dieser Länge können Sportboote freiwillig eingetragen werden, wenn dies zur Eigentumsabsicherung oder Beleihung gewünscht wird. Jedes Sportboot kann nur in ein Register eingetragen werden.
Für eine Eintragung in ein Binnenschiffsregister wenden Sie sich bitte hinsichtlich eines Eichscheines an die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.
Den Antrag auf Ausstellung eines Schiffsmessbriefes können Sie online beim BSH stellen. Dafür benötigen Sie eine BundID. Für die Anmeldung bei der BundID benötigen Sie lediglich Ihren Online-Ausweis mit dazugehöriger PIN, ein geeignetes Smartphone oder Tablet sowie die installierte AusweisApp.
Die AusweisApp können Sie im Google Play Store und im App Store von Apple herunterladen.
Zur BundID gelangen Sie hier.
Allgemeine Informationen zur Sportbootvermessung und Antragstellung finden Sie hier.