Navigation und Service

Der neue Personalausweis (Link zur Startseite)

Der neue Personalausweis – ab 1. November 2010 in Ihrem Bürgeramt

Der neue Ausweis

Er kommt am 1. November 2010, er hat das praktische Format einer Scheckkarte und er bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.

Auf einen Blick

  • Einführung am 1. November 2010
  • Scheckkartenformat [mehr]
  • Chip im Innern der Ausweiskarte
  • Neue Funktionen für den Einsatz im Internet und an Automaten [mehr]
  • Mehr Kontrolle über die eigenen Daten [mehr]
  • Vorbereitet für die elektronische Signatur [mehr]
  • Mehr Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke [mehr]

Den neuen Personalausweis bekommen Sie auf Antrag ab dem 1. November 2010 in der Personalausweisbehörde Ihres Bürgeramts. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ab dem 1. November 2010 ist aber jederzeit möglich. Öffnungszeiten, Ansprechpartner sowie Zuständigkeiten von Ämtern und Behörden in Ihrem Wohnort finden Sie unter http://www.behoerdenfinder.de/.

Viele Aktivitäten und Geschäfte des alltäglichen Lebens – wie beispielsweise das Eröffnen eines Bankkontos und das Einkaufen vieler Waren – verlagern sich mittlerweile ins Internet oder werden durch digitale Anwendungen ergänzt oder gar ersetzt. Einen Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt gibt es bislang jedoch nicht. Sie müssen für viele Angebote mit jeweils eigenen Passwörtern, Geheimnummern oder Zugangskarten zurechtkommen.
Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke geschlossen. Das Ausweisen in der Online-Welt und an Automaten wird nun genauso schnell, einfach und sicher, wie es das Vorzeigen des Ausweises heute bereits ist.

Der neue Personalausweis

Neu im Personalausweis wird ein Computer-Chip im Inneren der Karte sein, der es ermöglicht, dass Sie Ihren neuen Ausweis noch vielseitiger nutzen können als bisher – mit der Online-Ausweisfunktion und der Unterschriftsfunktion. Der neue Personalausweis wird die Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen verbessern und Ihnen so helfen, Zeit und Geld zu sparen.

Die neue Ausweiskarte kann aber auch genauso wie bisher als so genannter Sichtausweis verwendet werden. Die Nutzung der neuen elektronischen Funktionen ist also vollkommen freiwillig. Wenn Sie wollen, können sie einfach ausgeschaltet werden.

Nach wie vor ist der Personalausweis auch ein hoheitliches Dokument, mit dem Sie in viele Länder auch ohne Reisepass einreisen können. Welche das sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts.

Produziert wird der neue Personalausweis – wie auch der ePass – in der Bundesdruckerei in Berlin.

Wenn Sie Fragen zum neuen Personalausweis haben, können Sie sich direkt an unseren Bürgerservice wenden oder das Kontaktformular nutzen.

Bürgerservice (Servicezeiten Mo – Fr, 7.00 – 20.00 Uhr)
Telefon: 0180-1-33 33 33 (3,9 ct/Min dt. Festnetz, max. 42 ct/Min Mobilnetz)

Zusatzinformationen

Weiterführende Links

Downloads

Bürgerservice
Telefon: 0180-1-33 33 33 (3,9 ct/Min dt. Festnetz, max. 42 ct/Min Mobilnetz) Servicezeiten Mo – Fr, 7.00 – 20.00 Uhr

Diese Seite:

© 2010 Das Bundesministerium des Innern