Handlungs- und Umsetzungsbedarf für deutsche Behörden
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Die grenzüberschreitende Anerkennung von gemäß eIDAS-Verordnung notifizierten eID Systemen ist für Behörden aller föderalen Ebenen rechtlich verpflichtend.
Deutsche Behörden müssen die Voraussetzungen schaffen, damit sich Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen anderer EU-Staaten mit den von ihren jeweiligen Heimatstaaten bereitgestellten elektronischen Identifizierungsmitteln einfach und sicher gegenüber deutschen Verwaltungsdienstleistungen identifizieren können.
Das eIDAS-konforme Nutzerkonto Bund
Der Bund hat in 2019 ein Nutzerkonto für Bürgerinnen, Bürger und Organisationen (Unternehmen, Vereine etc.) auf dem Verwaltungsportal des Bundes bereitgestellt, das Bundesbehörden als Basiskomponente einsetzen können.
Der Einsatz des zentral bereitgestellten Nutzerkontos Bund reduziert die Kosten der Behörden, da diese auf eigene Identifizierungskomponenten verzichten können.
Da das Nutzerkonto Bund zudem eIDAS-konform ist, entfallen mit dessen Einsatz zugleich weitere Aufwände bei den Behörden, die andernfalls aus der Umsetzung der eIDAS-Verordnung entstehen würden.
Hinzu kommt, dass Bundesbehörden ihren Verwaltungskundinnen und -kunden über das Postfach des Nutzerkontos Bund elektronische Nachrichten übermitteln können.
Leitfaden für Behörden
Checkliste zur Überprüfung der eIDAS-Fähigkeit einer Anwendung des Leitfadens für die öffentliche Verwaltung auf Seite 13 (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat
In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Governikus KG hat das Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI) einen Leitfaden für die öffentliche Verwaltung bereitgestellt:
- Der Leitfaden informiert über die sich aus dem Teilbereich „elektronische Identitäten“ der eIDAS-Verordnung ergebenden Verpflichtungen für die öffentliche Verwaltung in Deutschland. Im Vordergrund stehen die Anbindung an die eIDAS-Infrastruktur sowie eIDAS-relevante Anpassungen für Anwendungen beim Einsatz elektronischer Identitäten. Der Leitfaden enthält eine Checkliste für die Überprüfung von Online-Verwaltungsleistungen sowie eine ausführliche Liste weiterführender Informationen.
Externer Link: Overview of available attributes of pre-notfied and notfied eID schemes (Öffnet neues Fenster) Quelle: CEF Digital