
Zum Schutz Ihrer Daten
Mehr Sicherheit und Selbstbestimmung vor allem im Internet
- Nur wer den Ausweis besitzt und die 6-stellige PIN kennt, kann Informationen zur Übermittlung freigeben. Daten werden nur zwischen Ihnen und dem Anbieter ausgetauscht. Dritte haben dabei keinen Zugriff auf die übermittelten Angaben.
- Sie behalten die volle Kontrolle und wissen jederzeit, wem Sie Ihre Identität preisgeben. Sie weisen sich nur gegenüber Anbietern aus, die staatlich geprüft und zugelassen worden sind. Nur solche Anbieter erhalten die technische Möglichkeit, die Ausweisdaten ihrer Nutzer abzufragen.
- Die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate im Bundesverwaltungsamt prüft bei jedem einzelnen Anbieter, ob er sich an die Datenschutzbestimmungen hält und welche Datenkategorien (z. B. Name, Vorname und Anschrift) überhaupt erforderlich sind.
- Sie haben die Möglichkeit, diese Auswahl weiter einzuschränken und entscheiden selbst, welche Daten übermittelt werden.
Weniger Daten preisgeben
Der neue Personalausweis gibt niemals mehr persönliche Daten als unbedingt erforderlich preis. Dafür ist er mit zusätzlichen Funktionen ausgestattet, die eine besondere Datensparsamkeit ermöglichen.
Pseudonymer Zugang
Der pseudonyme Zugang, auch dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen genannt, ist für die Teilnahme an Online-Foren oder in Chat-Rooms anwendbar, die meist persönliche Daten abfragen.
- Mit dem neuen Personalausweis können Sie solche Dienste künftig nutzen, ohne dass überhaupt personenbezogene Daten übermittelt werden.
- Der Anbieter kann anhand des Personalausweises eine Person wiedererkennen, ganz ohne persönliche Daten abzufragen.
- Eine weitere Anwendungsmöglichkeit besteht darin, dass zunächst bei der Registrierung die erforderlichen Personendaten wie Name und Anschrift erhoben werden, alle weiteren Anmeldungen aber mithilfe des pseudonymen Zugangs geschehen.
Die Alters- und Wohnortbestätigung
- Für manche Dienstleistungen ist vom Nutzer ein bestimmtes Alter nachzuweisen oder Angaben zum Wohnort zu machen.
- Im Rahmen der Altersbestätigung erhält der Anbieter bei der Prüfung des Alters lediglich die Information, ob Sie das vom Anbieter angefragte Alter (zum Beispiel 16 oder 18 Jahre) erreicht haben statt das vollständige Geburtsdatum zu übermitteln.
- Bietet ein Anbieter seine Dienste nur in einem bestimmten Bundesland oder in einer bestimmten Stadt an, wird anstelle der vollständigen Übermittlung der Anschrift bei der Wohnortbestätigung ein simples „Ja“ oder „Nein“ übertragen.
Biometrische Daten – nur für hoheitliche Behörden
Biometrische Daten sind Angaben, die einzeln oder in Kombination für eine Person charakteristisch oder einmalig sind. Solche Daten werden seit langem in Pässen und Ausweisen erfasst. Hierzu zählen das Lichtbild, die eigenhändige Unterschrift, die Körpergröße und die Augenfarbe.
Diese Daten sind auch auf dem neuen Personalausweis aufgedruckt. Hinzu kommt, dass das Lichtbild und auf Wunsch zwei Fingerabdrücke zusätzlich auf dem Chip im Ausweis elektronisch abgelegt sind.
Besonderer Schutz der biometrischen Daten
Die elektronisch abgelegten biometrischen Daten sind besonders gegen unberechtigtes Auslesen und Veränderung geschützt.
Nur hoheitliche Stellen haben im Rahmen von Kontrollen das Recht und die technische Möglichkeit, auf diese Daten aus dem Ausweis zuzugreifen. Ein weiterführender Abgleich mit Datenbanken ist nicht gestattet.
Eine Übermittlung der elektronisch abgelegten biometrischen Daten im Rahmen der Online-Ausweisfunktion ist ausgeschlossen: Über das Internet werden Lichtbilder und Fingerabdrücke nie übertragen. Online-Shops, Banken oder Versicherungen können diese Daten nicht abfragen.
Keine Speicherung der Daten
Die für den neuen Personalausweis freiwillig abgegebenen Fingerabdrücke werden nach der Produktion des Ausweises gelöscht und nicht in Datenbanken oder Registern gespeichert. Sie liegen ausschließlich auf dem Ausweis vor. Die Lichtbilder werden wie bisher dezentral in den Bürgerämtern aufgehoben.
Kein Auslesen der Daten, ohne dass Sie es merken
Eine hoheitliche Identitätsfeststellung ist nur mit Ihrem aktiven Zutun möglich: Der Personalausweis muss immer von Hand vorgelegt werden, zum Beispiel durch das Auflegen auf ein spezielles Lesegerät. Auch hier gilt: Ohne staatliche Berechtigung und ohne Ihr Wissen ist niemand in der Lage, Daten aus Ihrem Ausweis auszulesen.


















