
Fragen und Antworten
Ein neuer Ausweis mit neuen Funktionen, da entstehen viele Fragen. Hier werden Ihre häufigsten Fragen beantwortet.
Häufig gestellte Fragen
- Wo bekomme ich den neuen Personalausweis und was brauche ich für die Beantragung?
erfgsDen neuen Personalausweis können Sie seit dem 1. November 2010 in Ihrer Personalausweisbehörde beantragen. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber jederzeit möglich. Öffnungszeiten, Ansprechpartner sowie Zuständigkeiten von Ämtern und Behörden in Ihrem Wohnort finden Sie unter http://www.behoerdenfinder.de/.
Zur Beantragung werden benötigt:
- ein aktuelles Lichtbild
- ein gültiges Identitätsdokument (z. B. alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde)
- bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit oder die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
In Einzelfällen sind weitere Unterlagen vorzulegen. Sie sollten sich daher vor der Beantragung bei der zuständigen Personalausweisbehörde über die mitzubringenden Unterlagen informieren.
- Kann der neue Personalausweis im Ausland beantragt werden?
Laut Personalausweisgesetz können Personalausweise im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen erst ab 2013 beantragt werden.
- Kann der neue Ausweis auch zur Einreise in andere Länder der EU genutzt werden?
Auch der neue Personalausweis ist, wie schon der alte, ein hoheitliches Dokument, mit dem Sie in viele Länder auch ohne Reisepass einreisen können. Welche das im Einzelnen sind, erfahren Sie in den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts.
- Warum gibt es überhaupt einen neuen Personalausweis mit integriertem Chip?
Der neue Personalausweis trägt der Entwicklung Rechnung, dass sich viele Aktivitäten und Geschäfte des täglichen Lebens in das Internet verlagern oder durch digitale Anwendungen ergänzt oder ersetzt werden. Einen Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt gibt es bisher jedoch nicht. Stattdessen muss man sich für Angebote im Internet viele unterschiedliche Passwörter und Geheimnummern merken und mit einer Vielzahl von Zugangskarten zurechtkommen.
Mit dem neuen Personalausweis können Sie sich auch im Internet ausweisen und dabei selbst mitbestimmen und kontrollieren, wie viele Daten bei einem Vorgang an Ihr Gegenüber übermittelt werden. Das Ausweisen in der Online-Welt oder an Automaten ist mit dem neuen Personalausweis genauso schnell, einfach und sicher wie das „normale“ Vorzeigen des Ausweises.
Der Chip ist in jeden Ausweis integriert. Allerdings können Sie sowohl von Beginn an als auch jederzeit danach die Online-Ausweisfunktion in Ihrer Personalausweisbehörde ausschalten lassen. Die Nutzung der gespeicherten biometrischen Daten für hoheitliche Stellen wie Polizei und Zollkontrollen bleibt davon unbeeinflusst.
- Wird der neue Personalausweis in Zukunft verpflichtend bei Internetanbietern zum Registrieren oder Anmelden eingesetzt?
Der neue Personalausweis ist neben den bekannten Verfahren als zusätzliche Möglichkeit zum Registrieren oder Anmelden bei Internetdiensten vorgesehen. Ob und wie Anbieter ihre Dienste gestalten, liegt in ihrem eigenen Ermessen. Der verpflichtende Einsatz ist aber bei den allermeisten Diensten nicht vorstellbar.
- Welche Daten sind auf dem Ausweis gespeichert und wie kann kontrolliert werden, welche Daten übertragen werden? Können zusätzliche Dokumente, z. B. Vollmachten oder Patientenverfügungen abgespeichert werden?
Diese Daten sind standardmäßig im Chip des Personalausweises abgelegt und können nach Freigabe durch den Ausweisinhaber mit der Online-Ausweisfunktion übermittelt werden:
- Familienname und Vornamen
- Geburtsdatum und -ort
- Anschrift und Postleitzahl
- wenn angegeben: Ordens- bzw. Künstlername
- wenn angegeben: Doktorgrad
Die Angaben, ob der Ausweis noch gültig und nicht gesperrt ist, werden im Zusammenhang mit einer Freigabe der oben aufgeführten Daten auch übermittelt.
Nicht in jedem Fall werden alle Daten übermittelt. Der Anbieter darf und kann nur die Daten abfragen, die für den jeweiligen Geschäftszweck erforderlich sind. Welche das sind, wird Ihnen vor jeder Übertragung angezeigt.
Für die Nutzung ausschließlich im Rahmen einer hoheitlichen Identitätskontrolle werden zusätzlich die folgenden Daten im Chip abgelegt:
- das digitale Lichtbild
- die Seriennummer
- auf Wunsch: zwei Fingerabdrücke
Diese Daten sind besonders geschützt. Nur hoheitliche Stellen haben die Berechtigung und die technischen Möglichkeiten diese elektronisch abzufragen. Im Rahmen der Online-Ausweisfunktion können sie in keinem Fall an private Anbieter übertragen werden.
Nicht gespeichert werden:
- die eigenhändige Unterschrift
- die Körpergröße
- die Augenfarbe
Die Onlineausweisfunktion kann auf Wunsch des Inhabers in der Personalausweisbehörde vollständig deaktiviert werden. Auf Wunsch des Inhabers kann bei einem privaten Zertifizierungsdiensteanbieter auch ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur nachgeladen werden.
Das Speichern von weiteren persönlichen Daten oder weiteren Dokumenten ist nicht möglich.
- Welche Anforderungen müssen die biometrischen Fotos für den Personalausweis erfüllen und kann man sie auch elektronisch direkt vom Fotografen an das Bürgeramt übermitteln?
Die Fotos für den Personalausweis müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das Bild muss aktuell sein
- das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
- zulässig sind nur Frontalaufnahmen, keine Fotos im Halbprofil
- die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein
- der Mund muss geschlossen sein, der Gesichtsausdruck neutral
Selbstverständlich sind Ausnahmen möglich, z. B. bei Kleinkindern oder aus medizinischen oder religiösen Gründen. Damit gelten für den neuen Personalausweis die gleichen Bestimmungen wie für den aktuellen Reisepass.
Weitere Anforderungen und Informationen sowie Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.
Zur Zeit können Lichtbilder noch nicht elektronisch vom Fotografen an die Personalausweisbehörde übermittelt werden, da die technischen Voraussetzungen noch nicht geregelt sind.
- Wozu dienen die Fingerabdrücke?
Im Chip des neuen Personalausweises sind die auf dem Ausweis aufgedruckten Daten und das Lichtbild digital abgelegt. Zusätzlich ist es möglich, Fingerabdrücke als freiwilliges Merkmal aufzunehmen. Jeder kann frei entscheiden, ob er dies möchte. Wenn Sie Ihre Fingerabdrücke nicht aufnehmen lassen wollen, entstehen Ihnen keine Nachteile.
Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Beispielsweise ist es nicht möglich, dass ein Fremder mit Ihrem Ausweis eine Grenzkontrolle am Flughafen passiert – auch wenn er Ihnen ähnlich sieht. Lichtbild und Fingerabdrücke können zukünftig vor Ort mit den Merkmalen der Person verglichen werden und müssen übereinstimmen.Nur bestimmte staatliche Behörden dürfen Ihre Fingerabdrücke – ausschließlich zur Identitätsfeststellung – lesen: Polizeivollzugsbehörden, die Zollverwaltung, die Steuerfahndungsstellen der Länder sowie die Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Die freiwillig abgegebenen Fingerabdrücke werden nach der Produktion des Ausweises gelöscht und nicht in Datenbanken oder Registern gespeichert. Sie liegen ausschließlich auf dem Ausweis vor.
- Sind meine Daten sicher?
Ja. Ihre persönlichen Daten sind sogar sicherer, als wenn Sie sich ohne Ihren neuen Personalausweis im Internet bewegen, dort einkaufen oder in Netzwerken aktiv sind. Seine neuen Funktionen schützen Ihre persönlichen Daten. Mit der Online-Ausweisfunktion ist sichergestellt, dass der Anbieter tatsächlich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Es ist nicht möglich, Daten aus Ihrem Ausweis auszulesen, ohne dass Sie es merken, da immer Ihr aktives Zutun erforderlich ist.
- Warum heißt das Dokument „Personalausweis“ und warum wird die Staatsangehörigkeit mit „deutsch“ statt „Deutschland“ angegeben?
Der Wortteil „Personal-“ bezieht sich darauf, dass auf dem Personalausweis die „Personalien“, also die „Personendaten“ festgehalten sind, die die Identität einer Person bestätigen. Hiermit ist nicht das „Personal“ im Sinne von „Mitarbeiter“ gemeint.
Die Staatsangehörigkeit oder auch „Nationalität“ beschreiben die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Land oder Staat. Im Falle Deutschlands ist dies „deutsch“.
- Warum gibt es keine Rufnamenerfassung mehr?
Auf dem Personalausweis und dem Reisepass werden immer alle Vornamen des Inhabers wiedergegeben. Das ist für deren Zweck – nämlich das Identifizieren – unerlässlich. Maßgeblich für die Erfassung der Vornamen ist dabei die Geburtsurkunde.
Viele Bürgerinnen und Bürger mit mehreren Vornamen verwenden im Alltag aber nur einen Vornamen im Sinne eines „Rufnamens“. Auf dem Personalausweis und dem Pass ist dieser immer mit enthalten. Und zwar im Feld „Vornamen“ wie auch in der maschinenlesbaren Zeile.
Allerdings kann es vorkommen, dass nicht alle Vornamen in die maschinenlesbare Zone übernommen werden können, denn es stehen dort zusammen mit dem Familiennamen zum Beispiel beim neuen Personalausweis nur 30 Zeichen zur Verfügung.
In einer kurzen Übergangszeit im September und Oktober dieses Jahres wurde bei alten Personalausweisen und beim Reisepass immer nur der jeweils erste Vorname – das war nicht immer der gewünschte Vorname – in die maschinenlesbare Zone des Personalausweises übertragen. Dies beeinträchtigt aber weder Gültigkeit noch Nutzbarkeit im Geschäfts- bzw. Reiseverkehr.
- Welche Sicherheitsmerkmale hat der neue Personalausweis?
Zahlreiche physikalische Sicherheitsmerkmale machen schon den bisherigen Ausweis zu einem der fälschungssichersten Dokumente der Welt. Diese Standards werden mit dem neuen Personalausweis weiter verbessert.
Unter anderem zählen zu den wesentlichen Sicherheitsmerkmalen:
- der komplexe Sicherheitsdruck mit mehrfarbigen Linienstrukturen, den so genannten Guillochen, die ineinander verschlungen sind und komplexe geometrische Muster ergeben
- Mikroschriften mit dem Schriftzug „Bundesrepublik Deutschland“
- Aufdrucke, die unter ultraviolettem Licht leuchten
- ein zusätzliches holografisches Lichtbild auf der Vorderseite
- das Adlermotiv als 3-D-Darstellung und als Kippbild
- eine maschinell prüfbare Struktur, die neben der Sichtkontrolle auch eine maschinelle Echtheitsprüfung des Ausweises ermöglicht
- teilweise fühlbare Schriften
- ein integrierter Sicherheitsleitfaden auf der Ausweisrückseite, der mit der Dokumentennummer und dem Namen des Ausweisinhabers personalisiert ist
- ein Laserkippbild ebenfalls auf der Rückseite des Ausweises, das je nach Betrachtungswinkel das Gültigkeitsdatum des Personalausweises oder das Portrait des Ausweisinhabers zeigt
Weitere Informationen zu den Sicherheitsmerkmalen können Sie hier nachlesen.
- Was kostet der neue Personalausweis, welche Kosten fallen bei Verlust und Neubeantragung an und wer ist von den Kosten befreit?
Die Gebühr für den Personalausweis beträgt, unabhängig davon ob er mit eingeschalteter oder ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben wird, 28,80 Euro für Bürger und Bürgerinnen ab 24 Jahren und 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren. Bei Neubeantragung eines Personalausweises nach Verlust fällt ebenfalls eine Gebühr von 28,80 Euro an.
Bedürftige Personen können ganz oder teilweise von den Gebühren befreit werden. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, liegt im Ermessen der Kommune.
Mehr zu den Gebühren rund um den neuen Personalausweis erfahren Sie in der Gebührenverordnung zum neuen Personalausweis (PAuswGebV) und über die Gebührentabelle. Mehr zur Befreiung von Gebühren erfahren Sie in der Personalausweisbehörde Ihrer Kommune.
- Wieso muss jetzt für den ersten Personalausweis bezahlt werden?
Bis zum 31. Oktober 2010 war der erste Personalausweis nach Erreichen der Ausweispflicht mit 16 Jahren gebührenfrei. Eine solche Regelung war auch für den neuen Personalausweis vorgesehen. Auf Bitten des Bundesrats, also der Bundesländer, ist diese Regelung jedoch entfallen.
Die Bitte der Länderkammer ist vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation der Länder und Gemeinden zu sehen. Der Beschluss bedeutet zwar eine Mehrbelastung der jungen Bürgerinnen und Bürger im Vergleich zur bisherigen Praxis – mit Blick auf die Gemeindehaushalte ist er aber nachvollziehbar.
Der neue Personalausweis kostet für unter 24-Jährige 22,80 Euro und für Antragsteller ab 24 Jahren 28,80 Euro.
Insgesamt bewegt sich diese Gebühr im Mittelfeld im europäischen Vergleich mit anderen Ländern, die elektronische Ausweise ausgeben.
- Wie wird eine Adressänderung auf dem Personalausweis kenntlich gemacht?
Die Änderung der Adresse macht keinen neuen Personalausweis erforderlich. Wie bisher auch wird die neue Anschrift auf einem Adressaufkleber auf der Rückseite des Ausweises vermerkt. Darüber hinaus wird die Anschrift im Chip des Personalausweises geändert. Die Änderung in der Personalausweisbehörde ist kostenlos. Obwohl der Adressaufkleber einen kleinen Teil der Ausweisrückseite überdeckt, werden die physikalischen Sicherheitsmerkmale durch ihn nicht in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt.
- Wie kann die PIN-Nummer geändert werden und was passiert wenn ich sie vergessen habe?
Die PIN-Nummer für die Online-Ausweisfunktion können Sie jederzeit am eigenen Computer ändern. Haben Sie Ihre PIN vergessen, können Sie sie nur in der Personalausweisbehörde gegen eine Gebühr von 6 Euro ändern. Die Änderung der 5-stelligen Transport-PIN in die 6-stellige persönliche PIN kann direkt bei der Abholung des Personalausweises kostenfrei in der Personalausweisbehörde vorgenommen werden oder am eigenen Computer erfolgen.
- Was passiert, wenn ich meine PIN falsch eingebe?
Beim ersten und zweiten Mal passiert nichts. Nach dem zweiten Mal werden Sie aufgefordert, Ihre Zugangsnummer einzugeben. Die 6-stellige Zugangsnummer finden Sie auf der Vorderseite Ihres Ausweises. Nach der dritten Falscheingabe wird die Online-Funktion sicherheitshalber blockiert. In diesem Fall können Sie die Blockierung wieder aufheben, indem Sie die PUK eingeben. Die PUK wurde Ihnen in Ihrem PIN-Brief schriftlich mitgeteilt. Sie können diese bis zu zehn Mal verwenden.
- Welche Software wird zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigt?
Damit eine Verbindung zwischen Computer und Ausweis ermöglicht wird, benötigen Sie eine Software, die auf Ihrem Computer installiert werden muss. Eine solche Software – die so genannte AusweisApp – wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik kostenfrei bereitgestellt. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.ausweisapp.bund.de. Die AusweisApp gibt es für die folgenden Betriebssysteme:
- Windows XP, Windows Vista und Windows 7
- Mac OS X
- Linux für die Distributionen Ubuntu, OpenSuse und Debian
Da Windows-Rechner weiter verbreitet sind als Computer mit Mac OS-Betriebssystem wurde die Priorität der Entwicklung der AusweisApp auf Windows-Systeme gelegt. Die AusweisApp Version für Mac OS wird daher mit kurzer Verzögerung zur Verfügung gestellt.
- Wie kann der neue Personalausweis zur Altersbestätigung genutzt werden?
Den neuen Personalausweis kann man generell zur Altersbestätigung im Internet und an Automaten überall dort nutzen, wo Diensteanbieter dies anbieten. Statt bei der Prüfung des Alters dem Anbieter das vollständige Geburtsdatum zu übermitteln, wird nur die Information übermittelt, ob der Nutzer das angefragte Alter (zum Beispiel 16 oder 18 Jahre) erreicht hat oder nicht.
- Woher bekomme ich ein Signaturzertifikat für die Unterschriftsfunktion?
Signaturzertifikate werden von kommerziellen Anbietern am Markt angeboten. Diese so genannten Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) benötigen eine Zulassung der Bundesnetzagentur. Eine Liste der zugelassenen Anbieter finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter dem Punkt „Angezeigte ZDA“.
- Wie kann ich die Online-Ausweisfunktion sperren lassen, wenn ich meinen neuen Personalausweis verliere oder wenn er gestohlen wird?
Wenden Sie sich am besten an Ihr Bürgeramt und die dortige Personalausweisbehörde. Sie können die Online-Ausweisfunktion auch telefonisch über die Hotline 0180-1-33 33 33 (3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, auch aus dem Ausland erreichbar, max. 42 ct/Minute aus dem Mobilfunknetz) sperren lassen. Bitte halten Sie Ihr Sperrkennwort bereit.
- Was passiert mit der Unterschriftsfunktion, wenn ich meinen neuen Personalausweis verliere?
Sie müssen den Verlust sofort bei Ihrem Signaturanbieter melden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben. Dort können Sie die Funktion sperren lassen. Bitte beachten Sie: Dies erfolgt nicht automatisch, wenn Sie den Verlust Ihres Dokuments der Personalausweisbehörde melden.
- Können Daten aus dem Ausweis unbemerkt abgefragt werden?
Auch wenn die Datenübertragung beim neuen Personalausweis kontaktlos erfolgt, können unbemerkt keine Informationen ausgelesen werden.
Der Chip im Karteninnern ist ein kleiner Computer, den man nur nach einer ganzen Reihe von Sicherheitsprüfungen abfragen kann. Das unterscheidet ihn von einfacheren kontaktlosen Chips, wie sie z. B. in Skipässen zum Einsatz kommen.
Wer auf Personalausweis-Daten zugreifen möchte, benötigt ein Berechtigungszertifikat, das beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden kann. Nur mit einem solchen Zertifikat ist es technisch überhaupt möglich, Daten abzufragen.
Aber auch dann ist die Datenübertragung nur möglich, wenn der Ausweisinhaber zustimmt. Bei der Online-Ausweisfunktion geschieht dies durch die Eingabe der PIN, bei hoheitlichen Kontrollen z. B. an der Grenze muss man den Ausweis vorlegen, so dass die aufgedruckte Zugangsnummer abgelesen werden kann. Außerdem werden alle persönlichen Daten nur verschlüsselt übertragen und können durch Dritte nicht mitgelesen werden.
- Welche Lesegeräte kann ich mit dem neuen Personalausweis nutzen und wie sicher sind diese?
Grundsätzlich unterscheidet man drei Typen von Lesegeräten: Basis-Kartenleser, Standard-Kartenleser und Komfort-Kartenleser. Während Standard- und Komfortkartenleser über eine eigene Tastatur zur PIN-Eingabe verfügen, müssen Sie die PIN bei der Verwendung eines Basislesegeräts über Ihre Computertastatur oder eine Bildschirmtastatur eingeben.
Schon die Verwendung eines Basislesegeräts ist deutlich sicherer als die heute weit verbreiteten Verfahren zum Anmelden, die ausschließlich auf der Eingabe von Nutzername und Passwort beruhen. Bei diesen Verfahren sind spezielle auf den Computer eingeschleuste Schadprogramme (so genannte „Keylogger“), in der Lage, beides abzufangen, da die Eingabe ausschließlich über die Computertastatur erfolgt.
Beim neuen Personalausweis ist aber neben der Eingabe der PIN auch der Besitz des Ausweises zwingend erforderlich. Durch diesen zweiten Sicherheits-Faktor wird – im Gegensatz nur Kombination aus Nutzername und Passwort – verhindert, dass Identitäten durch etwaiges Abhören von Tastatureingaben missbraucht oder gestohlen werden können. Trotzdem ist es ratsam, seinen Rechner im Rahmen der Möglichkeiten gegen Viren- und Trojaner-Attacken zu schützen, damit beide Sicherheitsfaktoren des neuen Personalausweises wirksam sind und – unabhängig davon – die eigenen Daten generell (z. B. Emails, private Dokumente) gegen Fremdzugriff abzusichern.
Standard- und Komfortkartenleser verfügen über eine eigene Tastatur, die gegen einfache Keylogger-Angriffe zusätzlichen Schutz bieten.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter Sicherheit und Datenschutz sowie unter Lesegeräte.
- Wer vergibt die IT-Sicherheitskits, die die Bundesregierung gefördert hat, und welche Komponenten enthalten sie?
Im Rahmen des IT-Investitionsprogramms aus dem Konjunkturpaket II stellt der Bund in den Jahren 2010 und 2011 24 Millionen Euro bereit, um die Verfügbarkeit von Lesegeräten zu fördern. Durch die Förderung können rund 1,5 Millionen so genannte IT-Sicherheitskits kostenfrei oder verbilligt ausgegeben werden. In einem offen Zuwendungsverfahren konnten sich u.a. Unternehmen, Verbände, Institutionen, Gemeinden und Medien mit ihren Konzepten zur Verteilung von Sicherheitskits beteiligen.
Sie geben die IT-Sicherheitskits nun im Rahmen verschiedener Aktionen an Nutzer, Kunden oder Mitglieder aus. Die IT-Sicherheitskits enthalten einen sicheren Chipkartenleser, Informationen zur Nutzung von Chipkarten wie dem neuen Personalausweis und der elektronischen Gesundheitskarte sowie weitere individuell zusammengestellte Bestandteile (z. B. Zugang zu webbasierten Anwendungen oder Antivirensoftware).
Welcher Typ von Kartenlesegerät mit dem IT-Sicherheitskit ausgegeben wird und welche weiteren Bestandteile das IT-Sicherheitskit enthält, ist abhängig vom Konzept des Zuwendungsempfängers. Davon hängt auch ab, ob die geförderten IT-Sicherheitskits verbilligt oder kostenfrei ausgegeben werden.
Weitere Informationen zur Zuwendungsmaßnahme IT-Sicherheitskit erhalten Sie hier.
- Können erteilte Berechtigungen für private und öffentliche Anbieter bei Missbrauch wieder entzogen werden?
Das Sperren einer Berechtigung für Diensteanbieter erfolgt, wenn ein Missbrauch durch die Vergabestelle für Berechtigungen festgestellt oder bestätigt wird. Diese prüft zunächst vorliegende Hinweise im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens. In diesem Zusammenhang können auch die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden beteiligt werden.


















