
Schritt für Schritt - Wie werden Sie zum Diensteanbieter?
Als Anbieter von Dienstleistungen können Sie die gegenseitige Authentisierung mit der Online-Ausweisfunktion in Ihren angebotenen Diensten nutzen, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) erfüllen.
Im Folgenden wird beschrieben, wie Sie selbst die einzelnen Schritte zum Anbieter absolvieren können. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich beim gesamten Prozess zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion von eID-Service-Anbietern unterstützen zu lassen. Die Anbieter helfen bei der Beschaffung der Zertifikate und stellen bei Bedarf die vollständige Infrastruktur zur Verfügung.
So werden Sie Diensteanbieter
Der kurze Informationsfilm veranschaulicht die Vorteile des neuen Personalausweises für Unternehmen und Verwaltungen und zeigt, wie einfach die Integration der Online-Ausweisfunktion in ihre Dienste ist.
Die Umsetzungschritte
1. Dienst konzipieren
Dabei müssen Sie auch festlegen, welche Datenfelder Sie aus dem neuen Personalausweis für den elektronischen Identitätsnachweis benötigen.
2. Berechtigung beantragen
Um Diensteanbieter zu werden, müssen Sie zunächst bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate einen Antrag auf Erteilung eines Berechtigungszertifikates stellen. Die Beantragung einer Berechtigung ist auf drei Wegen möglich:
- elektronisch mit der Client-Software CVPS
- schriftlich per PostIdent-Verfahren
- durch persönliche Vorsprache
Was brauchen Sie?
- Ihre Erklärung zum Datenschutz und Datensicherheit
- Einen Nachweis der Erforderlichkeit der Datenfelder nach §18 Abs. 3 PAuswG
- Für E-Business-Anwendungen: Handelsregisterauszug
Detaillierte Beschreibung zur Beantragung eines Berechtigungszertifikats zum Download.
3. Antrag wird geprüft
Ihr Antrag auf Erteilung eines Berechtigungszertifikats wird bei der VfB geprüft.
- Positiver Verlauf: Ihnen wird der Bescheid über das Ausstellen der Berechtigung zugestellt
- Negativer Verlauf: Ihnen geht eine Ablehnung bzw. eine Aufforderung zur Neubeantragung zu
4. Wahl eines Berechtigungszertifikate-Anbieters
Wählen Sie einen Berechtigungszertifikate-Anbieter (BerCA, "Zertifikateanbieter") für die Bereitstellung der Berechtigungszertifikate und schließen auf Basis des positiven Berechtigungsbescheides dort einen Vertrag ab.
Aktuell können Sie zwischen den Anbietern
- D-Trust GmbH (Bundesdruckerei) und
- Signtrust (Geschäftsfeld der Deutschen Post Com GmbH)
- T-Systems International GmbH (Deutsche Telekom AG)
wählen.
Die Vertragsverhandlungen zwischen Ihnen und dem Berechtigungszertifikate-Anbieter sollten frühzeitig beginnen, damit Sie den Wirkbetrieb zeitnah nach Ausstellung des Bescheides aufnehmen können.
5. Eigenen eID-Server einrichten oder eID-Service-Provider auswählen
Sie können entweder einen eigenen eID-Server betreiben oder einen Dienstleister als eID-Service-Provider auswählen. Mehr Informationen dazu unter Technische Infrastruktur.
6. Anbindung des Dienstes zum eID-Server implementieren
Die Online-Ausweisfunktion muss an Ihre Dienste angebunden werden. Mehr Informationen dazu unter Technische Infrastruktur.
7. Dienst betreiben
Weitere Fragen?
Falls Sie sich näher über die Möglichkeiten Diensteanbieter zu werden informieren möchten, nehmen Sie einfach Kontakt mit der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate oder dem Kompetenzzentrum auf:
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
Telefon: 0 22 8 99/3 58-33 00
E-Mail: npa@bva.bund.de
Homepage: Bundesverwaltungsamt
Kompetenzzentrum neuer Personalausweis
Telefon: 030/34 63-71 15
E-Mail: info@ccepa.de
Homepage: Kompetenzzentrum neuer Personalausweis

















