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Der neue Personalausweis (Link zur Startseite)

Der neue Personalausweis – seit 1. November 2010 in Ihrem Bürgeramt

Beantragen der Berechtigung per E-Antrag

mit der Client-Software CVPS (Client für die Virtuelle Poststelle des Bundes)

Die Übermittlung des Antrags an die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate erfolgt über die Virtuelle Poststelle, wenn Sie lokal auf einem internetfähigen Rechner eine Clientsoftware (CVPS) installieren. In diesem Client werden Ihnen standardisierte Eingabemasken zur Antragserfassung zur Verfügung gestellt. Der Antrag wird von Ihnen elektronisch signiert.

Technische Voraussetzungen:

  • Internetverbindung
  • Windows XP oder höher
  • Java Runtime Environment JRE 1.5.0 oder höher
  • Zertifikat zum elektronischen Signieren
  • Kartenlesegerät inkl. Treiber
  • Software zur Erstellung von PDF-Dateien

Den Client CVPS können Sie auf dieser Internetseite herunterladen. Zur Erhöhung der Sicherheit wurde beim Download eine Forums-Registrierung vorgeschaltet.

Alternativ können Sie auch eine CD-ROM bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate anfordern:

Bundesverwaltungsamt
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
50728 Köln
Deutschland
E-Mail: nPA@bva.bund.de
Telefon: 0 22 8 99/3 58-33 00
Homepage: www.bva.bund.de

Der Einsatz der Virtuellen Poststelle erleichtert die Abwicklung einer sicheren, nachvollziehbaren und vertraulichen Kommunikation zwischen Ihnen und der VfB. Durch die Bereitstellung des CVPS gewährleistet die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate ein hohes Maß an Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit beim Datenaustausch im Antragsverfahren.

So gehen Sie vor:

  1. CVPS lokal installieren
  2. Antrag auf Erteilung einer Berechtigung stellen
  3. Bescheid entgegennehmen
  4. Einreichen des Bescheides bei einem Berechtigungszertifikate-Anbieter zur Bereitstellung eines Berechtigungszertifikats

Erklärung zum Haftungsausschluss:

Die Clientsoftware CVPS wurde gemäß dem Stand von Wissenschaft und Technik sorgfältig erstellt. Sie wird dem Nutzer unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Download, die Installation und die Verwendung der Software erfolgen auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden jedweder Art ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Nutzungsbedingung:

Die Clientsoftware CVPS wird für Diensteanbieter im Sinne des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) zur Verfügung gestellt. Download und Nutzung des CVPS sind ausschließlich Antragstellern vorbehalten, die über diesen Weg einen Antrag bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate stellen wollen. Der CVPS darf nicht an Dritte weitergeleitet, nicht anderweitig verwendet und nicht verändert werden.


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