
Fragen und Antworten für potenzielle Diensteanbieter
Die Integration des neuen Personalausweises als Online-Identifikationsnachweis in Online-Dienste ist eine ganz neue Möglichkeit. Dadurch ergeben sich viele Fragen. Hier werden einige der Fragen beantwortet.
- Welche Informationen benötige ich für die Beantragung eines Berechtigungszertifikats?
Um eine Berechtigung bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate zu beantragen, ist anzugeben, welche Datenfelder ausgelesen werden sollen. Dabei ist auch der jeweilige Geschäftszweck darzustellen. Darüber hinaus sind Angaben zum Datenschutz erforderlich.
- Wo erhalte ich Unterstützung bei der Durchführung von Testmaßnahmen?
Das Bundesministerium des Innern hat für die Unterstützung der Testmaßnahmen das "Kompetenzzentrum neuer Personalausweis" eingerichtet. Dort stehen Ansprechpartner für
alle Fragen bereit. Das Kompetenzzentrum betreibt in Berlin ein Test- und Demonstrationszentrum. Dort werden Szenarien entwickelt und Anwendungen mit dem neuen Personalausweis gezeigt.- Wie lange ist ein Berechtigungszertifikat gültig?
Die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate stellt eine Berechtigung für maximal drei Jahre aus.
- Wo bekomme ich Personalausweise, um Anwendungen testen zu können?
Um die Funktionalitäten des neuen Personalausweises testen zu können, wird eine Test-Infrastruktur von den jeweiligen eID-Service-Providern angeboten. Von der Bundesdruckerei GmbH werden sogenannte Musterkarten mit unterschiedlichen Datensätzen (männlich/weiblich, verschiedene Namen, Geburtsdaten, Geburtsorte usw.) gegen eine Gebühr bereitgestellt. Diese Musterkarten können über die eID-Service-Provider beantragt werden.
- Wo finde ich die für den neuen Personalausweis relevanten Richtlinien für die technische Umsetzung?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik legt Richtlinien für elektronische Ausweisdokumente fest. Diese sind auf den Internetseiten des BSI einsehbar.
- Können erteilte Berechtigungen für private und öffentliche Anbieter bei Missbrauch wieder entzogen werden?
Das Sperren einer Berechtigung für Diensteanbieter erfolgt, wenn ein Missbrauch durch die Vergabestelle für Berechtigungen festgestellt oder bestätigt wird. Diese prüft zunächst vorliegende Hinweise im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens. In diesem Zusammenhang können auch die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden beteiligt werden.

















