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Der neue Personalausweis (Link zur Startseite)

Der neue Personalausweis – seit 1. November 2010 in Ihrem Bürgeramt

Zutrittskontrolle

für den Zugang zu bestimmten Örtlichkeiten oder Infrastrukturen

Anwendungsbeispiel:

ZutrittskontrolleQuelle: BMI

In vielen Unternehmen und Verwaltungen gibt es Zugangskontrollsysteme, um nur einem beschränkten Personenkreis den Zutritt zu festgelegten (hoch-)sicheren Bereichen und Infrastrukturen zu gewähren.

Vorteile mit dem neuen Personalausweis:

  • Autorisierte Personen können sich mit Hilfe des Personalausweises und ihrer PIN an zugangsbeschränkten Bereichen oder Infrastrukturen mit ihrem Namen und Geburtsdatum registrieren.
  • Auch das dienste- und kartenspezifische Kennzeichen (der pseudonyme Zugang) des Personalausweises kann für die Registrierung und die Wiederanmeldung autorisierter Personen genutzt werden. So kann eine personengebundene Zuordnung auch ohne die Übermittlung persönlicher Daten gewährleistet werden.
  • Es werden weder weitere Karten als Zugangserlaubnis benötigt, noch müssen sich Personen weitere Benutzernamen und Passwörer für eine Anmeldung merken.
  • Die Personalausweisinfrastruktur kann leicht in die Systeme von Unternehmen integriert werden.

Weitere Informationen:

Bundesverwaltungsamt
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate

Telefon: 0 22 8 99/3 58-33 00
E-Mail:  npa@bva.bund.de
Homepage:  Bundesverwaltungsamt

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