Navigation und Service

Der neue Personalausweis (Link zur Startseite)

Der neue Personalausweis – seit 1. November 2010 in Ihrem Bürgeramt

Zugang mit Pseudonym

Anwendungsbeispiel:

Pseudonymer ZugangQuelle: BMI

  • Die Anmeldung in Foren und Chatrooms.

Vorteile mit dem neuen Personalausweis:

Die Nutzerfreundlichkeit wird verbessert:

  • Durch das dienste- und kartenspezifische Kennzeichen des neuen Personalausweises kann sich der Ausweisinhaber pseudonym, ohne Angabe von Name und Adresse, bei Internetdiensten anmelden, wird aber trotzdem wiedererkannt.
  • Der sparsame Umgang mit persönlichen Daten wird somit gefördert und ein Beitrag zum Datenschutz geleistet.
  • Tracking, also das Nachverfolgen des Verhaltens einer Person im Internet, kann verhindert werden. Da Pseudonyme für jeden Dienst neu berechnet werden, kann keine Verbindung hergestellt werden zwischen den verschiedenen Foren oder Chats, die ein Ausweisinhaber nutzt.

Weitere Informationen:

Bundesverwaltungsamt
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate

Telefon: 0 22 8 99/3 58-33 00
E-Mail:  npa@bva.bund.de
Homepage:  Bundesverwaltungsamt

Diese Seite:

© 2010 - 2011 Das Bundesministerium des Innern