
Zugang mit Pseudonym
Anwendungsbeispiel:
Die Anmeldung in Foren und Chatrooms.
Vorteile mit dem neuen Personalausweis:
Die Nutzerfreundlichkeit wird verbessert:
- Durch das dienste- und kartenspezifische Kennzeichen des neuen Personalausweises kann sich der Ausweisinhaber pseudonym, ohne Angabe von Name und Adresse, bei Internetdiensten anmelden, wird aber trotzdem wiedererkannt.
- Der sparsame Umgang mit persönlichen Daten wird somit gefördert und ein Beitrag zum Datenschutz geleistet.
Tracking, also das Nachverfolgen des Verhaltens einer Person im Internet, kann verhindert werden. Da Pseudonyme für jeden Dienst neu berechnet werden, kann keine Verbindung hergestellt werden zwischen den verschiedenen Foren oder Chats, die ein Ausweisinhaber nutzt.
Weitere Informationen:
- Beispiel für einen Prozessablauf zur Anmeldung bei einem Web 2.0 Netzwerk
- Musterformular der VfB für die Beantragung einer Berechtigung zur Nutzung des pseudonymen Zugangs
Bundesverwaltungsamt
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
Telefon: 0 22 8 99/3 58-33 00
E-Mail: npa@bva.bund.de
Homepage: Bundesverwaltungsamt


















