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Der neue Personalausweis (Link zur Startseite)

Der neue Personalausweis – seit 1. November 2010 in Ihrem Bürgeramt

Wohnortbestätigung

für Behörden

Anwendungsbeispiel:

Bestimmte Leistungen sollen nur einem bestimmten Personenkreis angeboten werden, zum Beispiel:

WohnortbestätigungQuelle: BMI

  • Kurtaxe:

    Die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen oder Strandabschnitten wird in einigen Gemeinden von der Zahlung einer Kurtaxe abhängig gemacht. Es werden nur Personen zur Zahlung einer Kurtaxe herangezogen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde haben.

Vorteile mit dem neuen Personalausweis:

  • Die Bestätigung des Wohnortes kann online vollständig digital und medienbruchfrei erfolgen.
  • Bürger und Behörden sparen Zeit und können auf eine Wohnortbestätigung vor Ort verzichten.
  • Die Portokosten können gespart werden.
  • Die Abwicklung kann fast in Echtzeit erfolgen.
  • Weitere Online-Angebote können geschaffen werden, denn mittels der validen Daten aus dem Personalausweis kann festgestellt werden, ob ein Bürger berechtigt ist Online-Angebote, die auf einen bestimmten Wohnbereich begrenzt sind, wahrzunehmen. So können beispielsweise Vergünstigungen für Touristen online angeboten werden.
  • Da lediglich überprüft wird, ob die Adressdaten auf dem Ausweis mit einem angefragten Datensatz übereinstimmen, trägt die Wohnortbestätigung des Personalausweises zum Datenschutz bei. Nicht die vollständige Adresse des Ausweisinhabers wird übertragen, sondern lediglich die Gemeindekennzahl aus dem Personalausweis erfragt und verglichen.

Weitere Informationen:

  • Musterformular der VfB für die Beantragung einer Berechtigung zur Wohnortbestätigung
Bundesverwaltungsamt
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate

Telefon: 0 22 8 99/3 58-33 00
E-Mail:  npa@bva.bund.de
Homepage:  Bundesverwaltungsamt

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