
Online-Behördengänge
Anwendungsbeispiel:
Behörden bieten Verwaltungsdienste an, deren Verfahren vorsehen, dass sich der Bürger ausweist, oder die eine Unterschrift erfordern, aber nicht der Schriftform bedürfen, wie zum Beispiel:
- Heiratsurkunden beantragen,
- Stadtbüchereidienste nutzen,
- Kindergeld beantragen,
- Meldebescheinigungen ausfüllen,
- Erklärungen zum Elterneinkommen abgeben,
- Wunschkennzeichen beantragen,
- Sondernutzungserlaubnis für private Baumaßnahmen an öffentlichen Straßen beantragen,
- und Elektroschrott anmelden.
Vorteile mit dem neuen Personalausweis:
- Der Bürger kann den Dienst komplett online nutzen. Er kann auf den Weg in die Behörde verzichten und muss sich nicht mehr an den Öffnungszeiten der Behörden orientieren.
- Die Daten, die dem Personalausweis übernommen werden, sind zu 100 % korrekt.
- Die medienbruchfreie Abwicklung und die hohe Datenqualität der personenbezogenen Daten aus dem Personalausweis sparen Kosten für die Behörde.
Eine Kontrolle der manuell vom Kunden eingegebenen Informationen ist nicht mehr nötig. Bürgerinnen und Bürger erhalten Schreiben zuverlässig, da die Anschrift verifiziert ist.
Weitere Informationen:
- Wichtige Informationen zum Anlegen und der Nutzung eines Bürgerkontos, finden Sie in der Informationsbroschüre "Neuer Personalausweis" der Vitako.
Bundesverwaltungsamt
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
Telefon: 0 22 8 99/3 58-33 00
E-Mail: npa@bva.bund.de
Homepage: Bundesverwaltungsamt


















