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Der neue Personalausweis (Link zur Startseite)

Der neue Personalausweis – seit 1. November 2010 in Ihrem Bürgeramt

Online-Behördengänge

Anwendungsbeispiel:

Behörden bieten Verwaltungsdienste an, deren Verfahren vorsehen, dass sich der Bürger ausweist, oder die eine Unterschrift erfordern, aber nicht der Schriftform bedürfen, wie zum Beispiel: 

Online-BehördengängeQuelle: BMI

  • Heiratsurkunden beantragen,
  • Stadtbüchereidienste nutzen,
  • Kindergeld beantragen,
  • Meldebescheinigungen ausfüllen,
  • Erklärungen zum Elterneinkommen abgeben,
  • Wunschkennzeichen beantragen,
  • Sondernutzungserlaubnis für private Baumaßnahmen an öffentlichen Straßen beantragen,
  • und Elektroschrott anmelden.

Vorteile mit dem neuen Personalausweis:

  • Der Bürger kann den Dienst komplett online nutzen. Er kann auf den Weg in die Behörde verzichten und muss sich nicht mehr an den Öffnungszeiten der Behörden orientieren.
  • Die Daten, die dem Personalausweis übernommen werden, sind zu 100 % korrekt.
  • Die medienbruchfreie Abwicklung und die hohe Datenqualität der personenbezogenen Daten aus dem Personalausweis sparen Kosten für die Behörde.
  • Eine Kontrolle der manuell vom Kunden eingegebenen Informationen ist nicht mehr nötig. Bürgerinnen und Bürger erhalten Schreiben zuverlässig, da die Anschrift verifiziert ist.

Weitere Informationen:

Bundesverwaltungsamt
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate

Telefon: 0 22 8 99/3 58-33 00
E-Mail:  npa@bva.bund.de
Homepage:  Bundesverwaltungsamt

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