
Altersbestätigung
in Online-Shops
Anwendungsbeispiel:
Ein Online-Shop bietet altersbeschränkte Waren an, zum Beispiel:
- Filme,
- Computerspiele,
- Tabakwaren und
- Spirituosen.
Diese Waren können bestellt und anschließend dem Kunden per Post zugeschickt werden oder
z. B. im Fall von Filmen auch online abgerufen werden.
Es muss gewährleistet werden, dass Minderjährige Waren, die erst ab 18 Jahren zugelassen sind, nicht bestellen können.
Vorteile mit dem neuen Personalausweis:
- Mit dem neuen Personalausweis ist eine zuverlässige Altersbestätigung in der Online-Welt ohne Medienbruch möglich.
- Aufwendige papiergebundene Verfahren des Altersnachweises werden hinfällig.
- Unternehmen haben die Gewissheit, keine jugendgefährdenden Inhalte an junge Kunden unter 18 Jahren abzugeben.
- Der neue Personalausweis kann einen Beitrag zum Jugendschutz leisten und zum Vertrauensgewinn bei Kunden führen.
Das Verfahren ist datensparsam, denn bei der Übermittlung der persönlichen Daten wird nicht das genaue Geburtsdatum übermittelt, sondern nur die Angabe, ob dieses Mindestalter erreicht ist oder nicht.
Weitere Informationen:
- Beispiel für einen Prozessablauf zur Altersbestätigung
- Beispiel für einen Prozessablauf zur Altersbestätigung mit Anlage eines Kundenkontos
- Musterformular der VfB für die Beantragung einer Berechtigung zur Altersbestätigung
- Musterformular der VfB für die Beantragung einer Berechtigung zur Altersbestätigung mit Anlage eines Kundenkontos
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
Telefon: 0 22 8 99/3 58-33 00
E-Mail: npa@bva.bund.de
Homepage: Bundesverwaltungsamt


















