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Der neue Personalausweis (Link zur Startseite)

Der neue Personalausweis – seit 1. November 2010 in Ihrem Bürgeramt

Altersbestätigung

in Online-Shops

Anwendungsbeispiel:

Ein Online-Shop bietet altersbeschränkte Waren an, zum Beispiel:

AltersbestätigungQuelle: BMI

  • Filme,
  • Computerspiele,
  • Tabakwaren und
  • Spirituosen.

Diese Waren können bestellt und anschließend dem Kunden per Post zugeschickt werden oder
z. B. im Fall von Filmen auch online abgerufen werden.

Es muss gewährleistet werden, dass Minderjährige Waren, die erst ab 18 Jahren zugelassen sind, nicht bestellen können. 

Vorteile mit dem neuen Personalausweis:

  • Mit dem neuen Personalausweis ist eine zuverlässige Altersbestätigung in der Online-Welt ohne Medienbruch möglich.
  • Aufwendige papiergebundene Verfahren des Altersnachweises werden hinfällig.
  • Unternehmen haben die Gewissheit, keine jugendgefährdenden Inhalte an junge Kunden unter 18 Jahren abzugeben.
  • Der neue Personalausweis kann einen Beitrag zum Jugendschutz leisten und zum Vertrauensgewinn bei Kunden führen.
  • Das Verfahren ist datensparsam, denn bei der Übermittlung der persönlichen Daten wird nicht das genaue Geburtsdatum übermittelt, sondern nur die Angabe, ob dieses Mindestalter erreicht ist oder nicht.

Weitere Informationen:

Bundesverwaltungsamt
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate

Telefon: 0 22 8 99/3 58-33 00
E-Mail:  npa@bva.bund.de
Homepage:  Bundesverwaltungsamt

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