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Der neue Personalausweis (Link zur Startseite)

Der neue Personalausweis – seit 1. November 2010 in Ihrem Bürgeramt

Unterschriftsfunktion

Mit elektronischen Signaturen können digital vorliegende Dokumente „unterschrieben“ werden, ohne dass man sie ausdrucken muss. Solche elektronischen Signaturen bestehen aus personengebundenen Signaturzertifikaten (das sind spezielle Dateien), die entweder auf speziellen Karten oder neuerdings auch auf dem neuen Personalausweis gespeichert werden können. Zum elektronischen „Unterschreiben“ fügt man dieses Zertifikat in das zu unterzeichnende Dokument ein.

Der neue Personalausweis ist dafür vorbereitet, ein Signaturzertifikat aufzunehmen. Es muss bei einem entsprechenden Anbieter erworben und auf den Ausweis geladen werden. Mit der qualifizierten elektronischen Signatur kommt eine sehr sichere Form der elektronischen Unterschrift zum Einsatz.

Welche Vorteile bietet die Funktion des Online-Unterschreibens?

  • Mit der Unterschriftsfunktion können Dokumente, wie beispielsweise Verträge, Vollmachen oder Anträge, die sonst eine eigenhändige Unterschrift erfordern würden, elektronisch signiert und anschließend auch elektronisch versendet werden.
  • Ausdrucke, handschriftliches Unterschreiben, Postwege und Abhängigkeiten von Uhrzeiten können vermieden werden.
  • Im Gegensatz zur Online-Ausweisfunktion, mit der nur die Identität nachgewiesen wird, können mit der Unterschriftsfunktion rechtsverbindliche Willenserklärungen, zum Beispiel zum Vertragsabschluss oder zum Erteilen einer Vollmacht, abgegeben werden.
  • Die qualifizierte elektronische Signatur ermöglicht es zu erkennen, ob Dokumente nach dem digitalen Unterschreiben verändert worden sind.

Nutzung der Unterschriftsfunktion – Sie brauchen:

  • Ein Signaturzertifikat, das separat erworben und auf den Personalausweis nachgeladen wird.

    Wichtig: Die Signaturzertifikate werden nicht von den Personalausweisbehörden ausgestellt, sondern von speziellen Dienstleistern, die nach dem Signaturgesetz (SigG) zugelassen sind. Eine Liste der zugelassenen Anbieter finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

  • Eine Signatur-PIN. Ebenso wie für die Online-Ausweisfunktion wird auch für die Nutzung der Unterschriftsfunktion eine Geheimnummer, die Signatur-PIN, benötigt. Diese muss beim Laden des Zertifikats gesetzt werden.
  • Ein Komfortlesegerät mit PIN-Pad, Display und Kryptographiemodul, das für Karten mit kontaktloser Schnittstelle ausgelegt ist.
  • Eine Software zur Nutzung der Funktion, z. B. die vom Bund bereitgestellte AusweisApp.

Bislang wird das Nachladen eines Signaturzertifikates auf den neuen Personalausweis von den zugelassenen Anbietern noch nicht angeboten.

Wie wird die Unterschriftsfunktion konkret angewendet?

  • Voraussetzung ist, dass die zu unterzeichnenden Dokumente in digitaler Form vorliegen, also z. B. als Textdokument oder als E-Mail.
  • Viele Textverarbeitungsprogramme, E-Mail-Programme oder PDF-Betrachtungsprogramme bieten selbst die Möglichkeit, das aktuell geöffnete Dokument oder eine eigene E-Mail digital zu unterzeichnen.

Folgen Sie bitte der Anleitung der jeweiligen Softwareanwendung. Die Funktion findet man bei vielen Softwareanwendungen unter den Menüpunkten „Dokument signieren“ oder „Dokument unterschreiben“.


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