
PIN, PUK und Sperrkennwort
Für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigen Sie jedes Mal Ihre 6-stellige PIN. Mit ihr geben Sie die Daten, die Sie an den Anbieter übermitteln, frei.
Von der Aktivierungs-PIN zur persönlichen PIN
Wie auch bei EC- oder Kreditkarten wird dem Antragsteller nach der Beantragung eines Ausweises für die Verwendung der Online-Ausweisfunktion ein PIN-Brief mit einer 5-stelligen Aktivierungs-PIN, der PUK-Nummer und einem Sperrkennwort per Post zugestellt.
Die 5-stellige Aktivierungs-PIN (auch Transport-PIN genannt) muss vor der ersten Verwendung der Online-Ausweisfunktion durch eine persönliche 6-stellige PIN ersetzt werden. Entweder mithilfe eines Lesegeräts von zu Hause aus oder in der Personalausweisbehörde (bei der Abholung des Ausweises gebührenfrei). Bei der vom Bund bereitgestellten AusweisApp können Sie dies in der Konfiguration unter dem Punkt „PIN aktivieren“ tun.
Ohne die persönliche 6-stellige PIN ist die Online-Ausweisfunktion nicht nutzbar.
Nutzung von PIN, PUK und Sperrkennwort
Zu Ihrer Sicherheit: Notieren Sie PIN, PUK und Sperrkennwort – wenn überhaupt – keinesfalls auf dem Ausweis und bewahren Sie diese Daten und den Ausweis nicht zusammen auf.
PIN (Geheimnummer) | Prägen Sie sich die PIN, die nur Ihnen bekannt sein sollte, gut ein. Verwenden Sie bitte keine leicht zu erratende Zahlenkombination (also weder „123456“ noch Ihr Geburtsdatum) oder Zahlen, die auf dem Ausweis aufgedruckt sind. Sie können die PIN jederzeit selbst am eigenen Computer mithilfe des Lesegeräts und der Software ändern. Auch in ihrem Bürgeramt können Sie, gegen eine Gebühr in Höhe von 6 EUR, Ihre PIN jederzeit ändern. Falls Sie Ihre PIN vergessen haben, können Sie in Ihrer Personalausweisstelle, gegen eine Gebühr in Höhe von 6 EUR, eine neue PIN setzen lassen. Nach zweimaliger falscher Eingabe Ihrer PIN müssen Sie einen dritten Versuch durch das Eingeben der so genannten Zugangsnummer freischalten. Sie finden diese Nummer auf der Vorderseite Ihres Ausweises. Nach der dritten falschen Eingabe wird die Online-Ausweisfunktion sicherheitshalber blockiert. Die Blockierung können Sie mit der PUK aufheben. Für die Nutzung der Unterschriftsfunktion benötigen Sie eine eigene Signatur-PIN. Diese setzen Sie selbst, wenn Sie ein Signaturzertifikat auf Ihren Ausweis nachladen. |
PUK (Entsperrnummer) | Die PUK dient – wie Sie es von Ihrer Mobilfunkkarte auch kennen – zum Aufheben der Blockierung, wenn Sie Ihre PIN dreimal falsch eingegeben haben. Bitte beachten Sie, dass Sie die PUK nur maximal zehn Mal verwenden können. Danach kann die Sperrung nur noch in der Personalausweisbehörde nach Neusetzen der PIN aufgehoben werden. |
| Sperrkennwort | Kommt Ihnen Ihr Personalausweis abhanden, müssen Sie zu Ihrer Sicherheit den Ausweis und seine Funktionen sperren lassen. Das Sperren der Online-Ausweisfunktion können Sie über die telefonische Sperrhotline 0180-1-333 333 (3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilfunknetz, Nummer auch aus dem Ausland erreichbar) oder in Ihrem Bürgeramt vornehmen lassen. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort, das Ihnen nach der Beantragung des Personalausweises im PIN-Brief per Post zugestellt wird. Das Sperrkennwort ist nur Ihnen und Ihrer Personalausweisbehörde bekannt. Haben Sie sich zusätzlich für die Nutzung der Unterschriftsfunktion mit der elektronischen Signatur entschieden, beachten Sie bitte, dass Sie diese nur bei dem Anbieter sperren lassen können, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben. |
Weitere Informationen zur Sperrung des Personalausweises finden Sie auf der Seite Ausweis weg.


















