
Der neue Ausweis
Auf einen Blick:
- Scheckkartenformat [mehr]
- Chip im Ausweis [mehr]
- Online-Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten (auf Wunsch nutzbar ab 16 Jahren) [mehr]
- digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Inhaber [mehr]
- vorbereitet für die Unterschriftsfunktion mit der qualifizierten elektronischen Signatur (separat zu erwerben) [mehr]
- erweiterte Sicherheitsmerkmale [mehr]
- besonderer Schutz der biometrischen Daten [mehr]
- Personalausweislogo auf der Rückseite (kennzeichnet ebenfalls Einsatzmöglichkeiten und Zubehör) [mehr]
Es besteht keine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber jederzeit möglich.
Öffnungszeiten, Ansprechpartner sowie Zuständigkeiten von Ämtern und Behörden in Ihrem Wohnort finden Sie unter http://www.behoerdenfinder.de/.
Seit dem 1.November 2010 sind das Personalausweisgesetz (PAuswG), die Personalausweisverordnung (PAuswV) und die Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) in Kraft.
Produziert wird der neue Personalausweis – wie auch der ePass – in der Bundesdruckerei in Berlin.
Warum überhaupt ein neuer Ausweis?
Viele Aktivitäten und Geschäfte des alltäglichen Lebens – wie beispielsweise das Eröffnen eines Bankkontos und das Einkaufen vieler Waren – werden mittlerweile im Internet erledigt. Einige Transaktionen können bislang nicht allein über das Internet abgeschlossen werden, da ein zusätzlicher Identitäts- oder Altersnachweis erforderlich ist, bei dem man seinen Personalausweis persönlich im Laden oder bei der Post vorlegen muss. Darüber hinaus sind bisher für viele Internetdienste eigene Passwörter, Benutzernamen oder Zugangsnummern nötig. Einen Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt gab es bislang nicht. Mit dem neuen Personalausweis kann sich das ändern.
Was ist neu?
Mit dem neuen Ausweis kann man sich in der Online-Welt schnell, einfach und sicher ausweisen – egal wo man gerade ist. Voraussetzung dafür ist, dass der jeweilige Dienst das Online-Ausweisen mit dem neuen Personalausweis auch anbietet.
- Ein Chip im Inneren der Karte ermöglicht, dass Sie Ihren neuen Ausweis von zu Hause aus über das Internet oder an Automaten nutzen können – mit der Online-Ausweisfunktion und der Unterschriftsfunktion.
Die Nutzung der neuen Funktionen ist vollkommen freiwillig. Wenn Sie wollen, können Sie sie einfach ausschalten lassen.
Was bleibt wie bisher?
Die neue Ausweiskarte ist, wie der bisherige Ausweis, ein so genannter Sichtausweis und ein hoheitliches Dokument, mit dem Sie sich z. B. bei Polizei- und Grenzkontrollen ausweisen können. In welche Länder Sie mit dem Personalausweis auch ohne Reisepass einreisen können, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
Fragen?
Wenn Sie Fragen zum neuen Personalausweis haben, informieren Sie sich in der Rubrik Fragen und Antworten, wenden Sie sich an unseren Bürgerservice oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Telefon: 0180-1-33 33 33 (3,9 ct/Min dt. Festnetz, max. 42 ct/Min Mobilnetz)
E-Mail: eID_buergerservice@bmi.bund.de



















