
Daten im Chip
In dem Ausweis ist ein berührungslos lesbarer Computerchip integriert, mit dem die neuen Funktionen realisiert werden können.
Im Chip abgelegt sind:
- Daten, die nach spezieller Freigabe durch den Ausweisinhaber mit der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet, z. B. einen Online-Shop, gesendet werden können,
- Daten, die nur von hoheitlichen Stellen ausgelesen werden dürfen.
Online-Ausweisfunktion - welche Daten können übermittelt werden?
Diese persönlichen Daten sind im dem Chip des Personalausweises abgelegt und können nach Freigabe durch den Ausweisinhaber mit der Online-Ausweisfunktion übermittelt werden:
- Familienname und Vornamen
- Geburtsdatum und -ort
- Anschrift und Postleitzahl
- wenn angegeben: Ordens- bzw. Künstlername
- wenn angegeben: Doktorgrad
Die Angaben, ob der Ausweis noch gültig und nicht gesperrt ist, werden im Zusammenhang mit einer Freigabe der oben aufgeführten Daten auch übermittelt.
WICHTIG: Die Online-Ausweisfunktion wird auf Wunsch des Inhabers in der Personalausweisbehörde vollständig deaktiviert.
Ausschließlich für die hoheitliche Identitätskontrolle
Für die ausschließliche Nutzung im Rahmen einer hoheitlichen Identitätskontrolle werden zusätzlich zu den persönlichen Angaben, die auch für die Online-Ausweisfunktion zur Verfügung stehen, folgende Daten im Chip abgelegt:
- digitales Lichtbild
- Seriennummer
- optional: zwei Fingerabdrücke
Diese Angaben dienen ausschließlich den staatlichen Behörden zur sicheren Feststellung Ihrer Identität. Welche Behörden das sind, ist im Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis genau festgelegt:
- Polizeivollzugsbehörden
- Zollverwaltung
- Steuerfahndungsstellen der Länder
- Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden
Wozu werden die biometrischen Daten im Chip abgelegt?
Mit elektronisch abgelegten biometrischen Daten kann durch einen Computerabgleich schnell und zuverlässig festgestellt werden, ob die Person, die den Ausweis vorlegt, auch der Inhaber bzw. die Inhaberin ist. Dies hilft, den möglichen Missbrauch von gestohlenen oder verlorenen Ausweisen zu verhindern. Nur die biometrischen Daten „Lichtbild“ und optional „Fingerabdrücke“ werden auf dem neuen Personalausweis elektronisch hinterlegt.
Nicht im dem Chip abgelegt werden dagegen die eigenhändige Unterschrift, die Körpergröße und die Augenfarbe.
Wie Ihre persönlichen Daten im Chip geschützt werden, können Sie unter Sicherheit und Datenschutz nachlesen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, bei welcher Aktion welche Daten übertragen werden dürfen:
| Daten | Hoheitliche Identitätskontrolle | Online-Ausweisfunktion (freiwillig) |
|---|---|---|
| Familienname und Vornamen |
|
|
| Geburtsdatum und -ort |
|
|
| Anschrift und Postleitzahl |
|
|
| wenn angegeben: Ordens- bzw. Künstlername |
|
|
| wenn angegeben: Doktorgrad |
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| Biometrische Daten | ||
| digitales Lichtbild |
|
|
| wenn gewünscht: digitale Fingerabdrücke |
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| Weitere Angaben | ||
| Seriennummer des Ausweises |
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