
Ausweis weg? Wir helfen Ihnen!
Ging Ihr Ausweis verloren oder ist er gestohlen worden? Dann melden Sie den Verlust bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich bei einer Personalausweisbehörde.
Öffnungszeiten, Ansprechpartner sowie Zuständigkeiten von Ämtern und Behörden in Ihrem Wohnort finden Sie unter http://www.behoerdenfinder.de/.
Bei eingeschalteter Online-Ausweisfunktion: Sperren
Haben Sie die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, so müssen Sie diese bei Diebstahl oder Verlust unverzüglich sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.
Wichtig ist: ohne Ihre PIN kann niemand Ihre Daten auslesen.
Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline. Diese ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr unter der Rufnummer 0180-1-33 33 33 erreichbar (3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, auch aus dem Ausland erreichbar, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilfunknetz):
- Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
- Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht verwendet werden.
Sie können das Sperren auch direkt in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde in Ihrem Bürgeramt veranlassen:
- Dies kann persönlich oder telefonisch geschehen.
- Die Personalausweisbehörde leitet sofort das Sperren ein und informiert die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises.
Wenn Sie Ihren Ausweis wieder finden, können Sie die Sperrung in Ihrer Personalausweisbehörde aufheben lassen.
